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Bundesverfassungsgericht prĂĽft Verfahren zum Heizungsgesetz: Abgeordnetenrechte im Fokus

Karlsruhe verhandelt zur Klage gegen das beschleunigte Verfahren beim Heizungsgesetz 2023. Im Fokus stehen Abgeordnetenrechte und Mindeststandards fĂĽr parlamentarische Beratungszeiten.

Das Bundesverfassungsgericht befasst sich am Donnerstag erneut mit dem parlamentarischen Verfahren rund um das sogenannte Heizungsgesetz (Reform des Gebäudeenergiegesetzes/GEG). Im Mittelpunkt steht nicht der Inhalt der Regelung, sondern die Frage, ob das damals stark beschleunigte Gesetzgebungsverfahren die Rechte von Bundestagsabgeordneten verletzt hat.

Worum geht es in Karlsruhe?

Geklagt hat der frühere CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann. Er kritisiert, dass Abgeordnete im Sommer 2023 zu wenig Zeit gehabt hätten, sich mit umfangreichen Änderungen zu befassen. Das Gericht will klären, wie viel Beratungszeit das Parlament seinen Mitgliedern bei komplexen Vorhaben einräumen muss – und welche Grenzen bei Verfahren „im Eiltempo“ gelten.

RĂĽckblick: Warum stoppte Karlsruhe das Verfahren 2023?

Bereits 2023 hatte das Bundesverfassungsgericht in einem Eilverfahren einen ungewöhnlichen Schritt getan: Es stoppte die geplante abschließende Beratung samt Abstimmung vorläufig. Hintergrund war ein kurzfristig eingebrachter großer Änderungsumfang (unter anderem eine umfangreiche „Formulierungshilfe“ des Ministeriums), der – so die Kritik – eine sorgfältige parlamentarische Befassung erschwerte. Der Bundestag verschob daraufhin die Schlussabstimmung.

Welche Folgen sind zu erwarten?

Ein Urteil wird nach Einschätzung in der Regel erst in einigen Monaten erwartet. Konkrete starre Zeitvorgaben dürfte das Gericht kaum machen. Möglich ist aber, dass Karlsruhe Leitlinien formuliert, wie der Bundestag seine Verfahren so gestaltet, dass Abgeordnetenrechte (Art. 38 Grundgesetz) gewahrt bleiben – auch in Situationen, in denen politische Entscheidungen schnell getroffen werden sollen.

Aktueller Kontext: Gesetz bleibt politisch umstritten

Unabhängig vom Verfahren in Karlsruhe ist das Gebäudeenergiegesetz politisch weiter umkämpft. Nach Angaben verschiedener Medien plant die aktuelle Bundesregierung Änderungen an zentralen Punkten. Das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht betrifft jedoch ausdrücklich die parlamentarischen Abläufe, nicht die energiepolitische Bewertung.


Quellen:

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