Willkommen zurück bei der Mittelhessen-App!
Alle Artikel sind kostenlos und ohne Paywall! Unterstützt durch dezente Werbung oder ein günstiges Abo. Ihre Unterstützung hilft uns, weiterhin hochwertige Inhalte zu bieten.
Wir möchten Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis bieten und unser Webangebot stetig verbessern. Um dies zu erreichen, arbeiten wir mit bis Drittanbietern zusammen. Im Folgenden erklären wir Ihnen transparent, wie wir und unsere Partner Ihre Daten erheben und verarbeiten: Mithilfe von Cookies, Geräte-Kennungen und IP-Adressen erfassen wir Informationen über Ihr Nutzungsverhalten.
Diese Daten werden sowohl von uns als auch von unseren Partnern zu folgenden Zwecken verwendet:
Auf Ihrem Gerät werden Cookies, Geräte-Kennungen und andere Informationen gespeichert. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 der DSGVO. Ihre Daten können auch von Anbietern in Drittstaaten und den USA verarbeitet werden. In den USA besteht die Möglichkeit, dass Ihre Daten an Behörden weitergegeben werden. Ihre Rechte werden nach Art. 45 ff. DSGVO geschützt (Angemessenheitsbeschluss, Zertifizierung, Standardvertragsklauseln). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zu widerrufen und Ihre Daten löschen zu lassen.
Die Abrechnung der Werbefreien-Version erfolgt durch unseren Partner Stripe.
Am Dienstag, den 15. September, kontrollierte die Bundespolizei einen 49-jährigen Mann.
Die Kontrolle war an der A8 bei Schwarzbach/Freilassing.
Der Mann stammt aus dem Kosovo.
Bei der Kontrolle gab es mehrere Fahndungsausschreibungen gegen ihn.
Das heißt: Die Polizei suchte nach ihm.
Die Polizei entdeckte viele Probleme:
Die Staatsanwaltschaft in Passau wollte wissen, wo der Mann wohnt.
Deshalb gab es eine Aufenthaltsermittlung.
Wegen seiner aktuellen Adresse konnte ein Strafverfahren nicht weitergehen.
Außerdem gab es eine Ausschreibung in der Schengen-Zone.
Das bedeutet: Er darf in mehrere Länder dort nicht einreisen.
Fahndungsausschreibung
Das bedeutet: Die Polizei sucht nach einer Person.
Sie kann so bei Kontrollen festgenommen werden.
Aufenthaltsverbot
Das ist eine Anordnung von Behörden.
Sie verbietet einer Person, in einem Land zu bleiben.
Bei Verstößen folgen Ausweisung oder Rückführung.
Die Bundespolizei ließ den Mann nicht nach Deutschland einreisen.
Am nächsten Tag flog er zurück in den Kosovo.
Sie sorgt für Sicherheit in vielen Landkreisen, zum Beispiel:
Die Direktion hat:
Der Hauptsitz ist in Freilassing.
Es gibt auch eine Dienststelle in Mühldorf am Inn.
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion
Der Autor schreibt auch andere Artikel.
Hier findest du alle Artikel des Autors.
Veröffentlicht am: Heute um 06:37 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.