Betrüger in Bonn: Mieter täuscht Wohnungseigentum vor!

34-Jähriger kassiert Kautionen und Mieten – jetzt hinter Gittern.
Am Montag, dem 5. Februar, konnte die Polizei Köln in einer gezielten Aktion einen polizeibekannten Betrüger in Bonn festnehmen. Der 34 Jahre alte Mann, der aufgrund seiner Obdachlosigkeit keinen festen Wohnsitz hat, steht im Verdacht, in Köln wiederholt als vermeintlicher Wohnungsinhaber aufgetreten zu sein. Er hatte potenzielle Mieter betrogen, indem er ihnen Kautionen sowie die erste Monatsmiete abverlangte. Dabei war der Betrüger nicht etwa in der Lage, die Wohnräume tatsächlich zu bewohnen oder die von ihm angemieteten Wohnungen zu nutzen. Keiner der Mietverträge, die er einging, sah eine tatsächliche Nutzung vor, und der Mann zahlte nie Miete für die Räume, die er betrügerisch anbot. Dieses skrupellose Vorgehen führte dazu, dass zahlreiche ahnungslose Mietinteressenten auf seine Masche hereinfielen, in der Hoffnung, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Die Polizei wurde auf ihn aufmerksam, als die Fahnder am Montagnachmittag gegen 14 Uhr eine Streife auf der Poppelsdorfer Allee durchführten. Dort entdeckten sie den Verdächtigen, der aus ihrer Sicht zügig identifiziert werden konnte. Bei einer Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen den 34-Jährigen bereits zwei Haftbefehle wegen Betruges vorlagen, und es war ein dritter Haftbefehl erwirkt worden. Die Polizei handelt in solchen Fällen konsequent, um weiteren Schaden abzuwenden und die Betrugsmasche zu stoppen. Daher wurde der mutmaßliche Täter umgehend festgenommen und in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, wo er sich nun für seine Taten verantworten muss. Dieser Vorfall ist ein weiteres Beispiel dafür, wie wichtig es ist, bei Wohnungssuchen vorsichtig und wachsam zu sein. Interessierte sollten sich immer genau informieren, die Legitimität von Angebotsseiten überprüfen und gegebenenfalls Referenzen des Vermieters einholen. Die Polizei Köln weist darauf hin, dass Betrug in der Immobilienbranche stets ein Thema bleibt, und ermutigt Bürger, bei Verdachtsmomenten sofort die Behörden zu informieren. Das Anliegen der Behörden ist es, sowohl potenzielle Opfer zu schützen als auch die Täter vor das Gesetz zu bringen.
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