Bayern verhängt Waffenverbot an Bahnhöfen zur Weihnachtszeit
Vom 28. November bis 4. Januar gilt an zehn Bahnhöfen ein Mitführverbot für gefährliche Gegenstände zur GewaltpräventionVom 28. November 2025 bis zum 4. Januar 2026 gilt an acht Hauptbahnhöfen und zwei S-Bahnhaltepunkten in Bayern ein Mitführverbot für gefährliche Gegenstände wie Waffen, Messer und Werkzeuge. Die Maßnahme dient der Prävention von Gewalt während des erhöhten Reiseaufkommens in der Vorweihnachtszeit. Verstöße werden überwacht und können strafrechtliche Folgen, Sicherstellung der Gegenstände sowie Platzverweise nach sich ziehen. Reisenden wird empfohlen, auf Deeskalation zu setzen und sich vor Ort durch Plakate über die Regelungen zu informieren.