Willkommen zurück bei der Mittelhessen-App!
Alle Artikel sind kostenlos und ohne Paywall! Unterstützt durch dezente Werbung oder ein günstiges Abo. Ihre Unterstützung hilft uns, weiterhin hochwertige Inhalte zu bieten.
Wir möchten Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis bieten und unser Webangebot stetig verbessern. Um dies zu erreichen, arbeiten wir mit bis Drittanbietern zusammen. Im Folgenden erklären wir Ihnen transparent, wie wir und unsere Partner Ihre Daten erheben und verarbeiten: Mithilfe von Cookies, Geräte-Kennungen und IP-Adressen erfassen wir Informationen über Ihr Nutzungsverhalten.
Diese Daten werden sowohl von uns als auch von unseren Partnern zu folgenden Zwecken verwendet:
Auf Ihrem Gerät werden Cookies, Geräte-Kennungen und andere Informationen gespeichert. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 der DSGVO. Ihre Daten können auch von Anbietern in Drittstaaten und den USA verarbeitet werden. In den USA besteht die Möglichkeit, dass Ihre Daten an Behörden weitergegeben werden. Ihre Rechte werden nach Art. 45 ff. DSGVO geschützt (Angemessenheitsbeschluss, Zertifizierung, Standardvertragsklauseln). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zu widerrufen und Ihre Daten löschen zu lassen.
Die Abrechnung der Werbefreien-Version erfolgt durch unseren Partner Stripe.
In Herxheim hat die Polizei einen Mann kontrolliert.
Er ist 74 Jahre alt.
Die Kontrolle war am Donnerstagabend.
Die Polizei vermutete, dass der Mann Alkohol getrunken hatte.
Die Kontrolle fand in der Nähe der Franz-Schubert-Straße statt.
Es gab weitere Maßnahmen der Polizei.
Die Polizei bestätigte den Verdacht.
Der Mann wollte freiwillig einen Alkoholtest machen.
Er hat es mehrmals versucht.
Aber der Test hat nicht richtig funktioniert.
Die Polizei machte eine Blutprobe.
Eine Blutprobe ist eine Untersuchung vom Blut.
Damit prüft man genau, wie viel Alkohol im Blut ist.
Jetzt beginnt ein Strafverfahren.
Das bedeutet: Der Mann wird rechtlich verfolgt.
Es geht um Trunkenheit im Straßenverkehr.
Die Führerscheinstelle wird informiert.
Das kann bedeuten, dass der Mann seinen Führerschein verliert.
Der Fall zeigt:
So schützt die Polizei alle Fahrer und Fußgänger.
Diese Meldung ist von der Polizei Landau.
Die Nachrichtenagentur „news aktuell“ hat sie weitergegeben.
Haben Sie Fragen?
Dann wenden Sie sich an die Polizeiinspektion.
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion
Der Autor schreibt auch andere Artikel.
Hier findest du alle Artikel des Autors.
Veröffentlicht am: Heute um 09:12 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.