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Am Dienstagmorgen kontrollierte die Polizei einen Autofahrer.
Der Mann war 28 Jahre alt.
Es war etwa 2:30 Uhr morgens.
Die Polizisten rochen Alkohol bei ihm.
Ein Test zeigte über 0,6 Promille Alkohol.
Das ist mehr als erlaubt.
Erlaubt sind nur 0,5 Promille.
Die Polizei verbot ihm weiterzufahren.
Die Polizei startete ein Verfahren nach § 24a StVG.
Das Gesetz bestraft das Fahren mit zu viel Alkohol.
§ 24a StVG heißt:
Wer mit mehr als 0,5 Promille fährt, macht eine Ordnungswidrigkeit.
Das kann Strafen und Bußgelder geben.
Alkohol macht das Sehen schlechter.
Er schwächt die Reaktionen und Koordination.
Man kann Entfernungen und Geschwindigkeiten nicht richtig einschätzen.
Das macht Unfälle wahrscheinlicher.
Nicht nur Autofahrer sind betroffen, auch Radfahrer und Fußgänger.
Schon kleine Mengen Alkohol oder andere Stoffe sind gefährlich.
Sie erhöhen das Unfall-Risiko stark.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Polizei Grünstadt.
Adresse: Bitzenstraße 26-27, Grünstadt.
Die Polizei Rheinland-Pfalz erlaubt die Veröffentlichung dieser Meldung.
Bitte nennen Sie die Quelle dabei.
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion
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Veröffentlicht am: Heute um 10:07 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.