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Am Morgen des 04.05.2025 passierte in Erfurt ein Unfall.
Ein Auto wurde beim Parken beschädigt.
Der Unfall passierte in der Krämpfervorstadt.
Um 08:30 Uhr kamen die Polizisten.
Sie kamen schnell zum Unfallort.
Eine Frau hatte beim Parken ein anderes Auto beschädigt.
Die Polizisten bemerkten:
Die Frau roch nach Alkohol.
Sie führten einen Alkoholtest durch.
Das Testergebnis war 0,96 Promille.
Das ist viel Alkohol im Blut.
Das Gesetz verbietet das Fahren mit so viel Alkohol.
Die Frau wurde auf die Polizeistation gebracht.
Dort wurde eine Blutprobe genommen.
Der Führerschein wurde sichergestellt.
Dieser Paragraph sagt:
Es ist verboten, Alkohol im Straßenverkehr zu trinken.
Wenn jemand trinkt, gefährdet er andere.
Zum Beispiel:
Wenn jemand gegen dieses Gesetz verstößt, passiert das hier:
Die Frau wurde nach den Maßnahmen wieder entlassen.
Ihr Fahrerlaubnis (Fahrprüfung) wurde entzogen.
Das heißt: Sie darf vorerst nicht fahren.
Das Auto wurde abgeholt.
Für das Abholen brauchte sie eine andere Person mit Führerschein.
Die Polizei weist darauf hin:
Bei mehr als 0,3 Promille kann die Versicherung Schäden bezahlen.
Aber: Die Versicherung fordert das Geld oft zurück.
Wenn Sie unter Alkoholeinfluss fahren, können Sie teuer bezahlen.
Blechschaden heißt:
Nur das Auto ist kaputt.
Keine Personen sind verletzt.
Die Polizei sagt:
Fahren Sie niemals unter Alkoholeinfluss.
Seien Sie sicher im Straßenverkehr.
Bleiben Sie vorsichtig!
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion
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Veröffentlicht am: Mi, 23. Apr um 17:31 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.