Willkommen zurück bei der Mittelhessen-App!
Alle Artikel sind kostenlos und ohne Paywall! Unterstützt durch dezente Werbung oder ein günstiges Abo. Ihre Unterstützung hilft uns, weiterhin hochwertige Inhalte zu bieten.
Wir möchten Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis bieten und unser Webangebot stetig verbessern. Um dies zu erreichen, arbeiten wir mit bis Drittanbietern zusammen. Im Folgenden erklären wir Ihnen transparent, wie wir und unsere Partner Ihre Daten erheben und verarbeiten: Mithilfe von Cookies, Geräte-Kennungen und IP-Adressen erfassen wir Informationen über Ihr Nutzungsverhalten.
Diese Daten werden sowohl von uns als auch von unseren Partnern zu folgenden Zwecken verwendet:
Auf Ihrem Gerät werden Cookies, Geräte-Kennungen und andere Informationen gespeichert. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 der DSGVO. Ihre Daten können auch von Anbietern in Drittstaaten und den USA verarbeitet werden. In den USA besteht die Möglichkeit, dass Ihre Daten an Behörden weitergegeben werden. Ihre Rechte werden nach Art. 45 ff. DSGVO geschützt (Angemessenheitsbeschluss, Zertifizierung, Standardvertragsklauseln). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zu widerrufen und Ihre Daten löschen zu lassen.
Die Abrechnung der Werbefreien-Version erfolgt durch unseren Partner Stripe.
Am Sonntag früh wurde ein Mann kontrolliert.
Er ist 53 Jahre alt und fuhr ein Auto.
Die Kontrolle war um 00:25 Uhr.
Die Polizei stoppte ihn auf der Scharnhorststraße.
Die Polizei machte einen Atemtest.
Das Ergebnis war 0,61 AAK.
AAK bedeutet Atemalkoholkonzentration.
Das zeigt, wie viel Alkohol in der Atemluft ist.
0,61 AAK ist zu viel Alkohol beim Fahren.
Der Mann musste eine Blutprobe geben.
Die Polizei stoppte ihn vom Weiterfahren.
Ein Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit begann.
Das bedeutet: Er hat gegen die Regeln verstoßen.
Bei Alkohol am Steuer gibt es klare Regeln.
Die Polizei nimmt Blutproben, um genauer zu prüfen.
Bis das Ergebnis kommt, darf man nicht fahren.
Das Ordnungswidrigkeitenverfahren kann bedeuten:
Diese Regeln sollen Unfälle verhindern.
Sie wirken abschreckend gegen Fahren unter Alkoholeinfluss.
Alkohol am Steuer ist sehr gefährlich.
Es gibt große Risiken für Fahrer und andere.
Deshalb gibt es viele Kontrollen auf den Straßen.
Die Polizei will so die Sicherheit erhöhen.
Polizeikommissariat Bückeburg
Für Rückfragen zur Pressemitteilung
Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg
Mehr Informationen auf der Webseite
news aktuell GmbH
Pressekontakt
Telefon: +49 (0)40 4113 32850
E-Mail: info@newsaktuell.de
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion
Der Autor schreibt auch andere Artikel.
Hier findest du alle Artikel des Autors.
Veröffentlicht am: Mo, 11. Aug um 12:36 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.