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Am Mittwochnachmittag rief der Rettungsdienst die Polizei.
Sie hatten eine Autofahrerin bemerkt.
Die Frau könnte alkoholisiert sein.
Die Polizei kam schnell zum Ort.
Sie überprüfte die 43-jährige Fahrerin.
Der Verdacht bestätigte sich.
Die Frau hatte einen hohen Alkoholwert.
Der Wert lag bei 2,8 Promille.
Promille bedeutet: Alkohol im Blut.
Ein Promille ist ein Tausendstel.
Schon wenig Alkohol macht das Fahren gefährlich.
Die Frau musste ins Krankenhaus.
Dort nahmen Ärzte ihr Blut ab.
Das ist wichtig für Beweise.
So machen die Behörden das immer.
Die Polizei nahm den Führerschein weg.
Das nennt man Beschlagnahmung.
Sie starteten ein Ermittlungsverfahren.
Das heißt: Man prüft die Tat genau.
Diese Schritte schützen alle im Straßenverkehr.
Die Polizei will weitere Gefahren vermeiden.
Das Gesetz verbietet Alkohol beim Fahren.
Die Polizei handelt nach den Regeln.
Erster Schritt: Führerschein wegnehmen.
Zweiter Schritt: Ermittlungen starten.
Später entscheiden Behörden oder Gericht.
Sie bestimmen die Strafe oder Folgen.
Die Polizei und der Rettungsdienst handelten schnell.
So verhinderte man eine Gefahr auf der Straße.
Die weiteren Untersuchungen zeigen nun,
wie es für die Frau weitergeht.
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion
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Veröffentlicht am: Heute um 07:16 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.