
Gericht stoppt AfD-Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ vorläufig – Debatte geht weiter
Das Verwaltungsgericht Köln untersagt dem Bundesamt für Verfassungsschutz vorerst, die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ einzustufen und öffentlich zu bezeichnen. Die Entscheidung ist nicht endgültig; Hauptsache- und mögliche Beschwerdeverfahren stehen noch aus.Das Verwaltungsgericht Köln hat in einem Eilverfahren entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD vorerst nicht als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufen und öffentlich so bezeichnen darf. Damit hat die Partei einen juristischen Teilerfolg erzielt. Eine endgültige Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus.
\n\nWorum ging es in dem Verfahren?
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Der Verfassungsschutz hatte die Bundespartei zuvor hochgestuft. Diese Einstufung erleichtert grundsätzlich den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel. Nach Darstellung des Gerichts gebe es zwar Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei, diese prägten jedoch nach der vorläufigen Bewertung nicht das Gesamtbild in einer Weise, die die Höherstufung im Eilverfahren trage.
\n\nWas bedeutet die Entscheidung praktisch?
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Die AfD fällt damit bis auf Weiteres auf eine niedrigere Stufe zurück. Die Beobachtung als Verdachtsfall ist weiterhin möglich, allerdings gelten dabei strengere Anforderungen an Verhältnismäßigkeit und Einsatz von Mitteln. Zudem kann der Beschluss angefochten werden.
\n\nPolitische Reaktionen
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In der Politik gehen die Einschätzungen auseinander: Während AfD-Vertreter ein Ende der Beobachtung fordern, betonen andere, die Debatte – auch über ein mögliches Verbotsverfahren – sei damit nicht abgeschlossen. Das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wäre nur auf Antrag von Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat möglich.
\n\nWie geht es weiter?
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Im nächsten Schritt kann das BfV Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen. Unabhängig davon dürfte das Hauptsacheverfahren noch längere Zeit dauern. Auch Landesbehörden haben einzelne AfD-Landesverbände bereits anders eingestuft, was die Debatte zusätzlich auf Landesebene verschieben könnte.
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Quellen:
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