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Am 19. Oktober 2025 gab es einen Vorfall in Landau.
Ein 17-Jähriger fuhr Auto.
Er sah eine Polizeikontrolle.
Er wollte vor der Polizei wegfahren.
Doch die Polizei konnte ihn stoppen.
Begleitetes Fahren heißt:
Jugendliche ab 17 Jahren fahren Auto.
Sie brauchen eine erfahrene Begleitperson.
Diese Person muss eingetragen sein.
Die Begleitperson sitzt auf dem Beifahrersitz.
Der Fahrer hatte das Begleitete Fahren erst neu.
Aber auf dem Beifahrersitz war keine eingetragene Begleitperson.
Dort saß ein anderes 17-jähriges Mädchen.
Das ist verboten.
Die Polizei hat die Eltern informiert.
Die Führerscheinstelle bekommt auch Bescheid.
Der Junge bekommt eine Strafe.
Das nennt man Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Das Begleitete Fahren schützt junge Fahrer.
Es soll Unfälle verhindern.
Alle müssen sich an die Regeln halten.
Wenn Sie Fragen haben,
können Sie zur Polizeidirektion Landau gehen.
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion
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Veröffentlicht am: Heute um 09:24 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.