Abriss der alten Grundschule: Ein Streit über Denkmalschutz und öffentliche Interessen!
Landrat und Erster Kreisbeigeordneter wehren sich gegen Vergleiche mit Trump und dunkler GeschichteIm Kontext der Diskussion um den Abriss der alten Grundschule in Homberg äußern sich Landrat Dr. Jens Mischak und der Erste Kreisbeigeordnete Patrick Krug kritisch zu den Äußerungen von Barbara Schlemmer. Sie weisen die Analogien, die Schlemmer zu Trump-Amerika zieht sowie ihre Vergleiche mit dunklen Kapiteln der deutschen Geschichte, als unangebracht und überzogen zurück.
Rechtslage und Denkmalschutz
Dr. Mischak und Krug heben hervor, dass Patrick Krug in seiner Funktion als Erster Kreisbeigeordneter für den Denkmalschutz zuständig ist. Sie betonen, dass das Hessische Denkmalschutzgesetz keinerlei Rechtsbruch in der aktuellen Situation darstellt. Dr. Mischak erläutert, dass das Gesetz explizit festlegt, wie in Fällen unterschiedlicher Einschätzungen zwischen dem Landesamt für Denkmalpflege und dem Kreisausschuss zu verfahren ist. Sollte kein Einvernehmen erzielt werden, kann ein Verfahren nach § 20 Abs. 5 HDSchG eingeleitet werden, das eine ministerielle Entscheidung einholt.
Im Detail erklärt Krug, dass die Untere Denkmalschutzbehörde (UDB) in Fällen von abweichenden fachlichen Einschätzungen den Fall an das Ministerium weiterleiten kann. Dieser Prozess wurde im aktuellen Fall gemäß den Vorschriften umgesetzt.
Historischer Kontext und Vorherige Genehmigungen
Krug weist darauf hin, dass bereits 2013 sowohl eine Abbruchgenehmigung der UDB als auch das Einvernehmen des Landesamts für Denkmalpflege Hessen vorlagen. Zu jener Zeit wurden alternative Nutzungen des Gebäudes als Kindertagesstätte oder Wohnraum aus verschiedenen Gründen ausgeschlossen. Aufgrund der finanziellen und planerischen Herausforderungen wurde eine städtebauliche Entwicklung angestrebt.
Öffentliches Interesse und Zukunftsplanungen
Der Abbruch der alten Grundschule wird von der Stadt als notwendig erachtet, um seniorengerechten und barrierefreien Wohnraum zu schaffen. Krug argumentiert, dass diese Neuplanung ein überragendes öffentliches Interesse darstellt, das durch eine Umnutzung des Altbaus nicht realisierbar sei.
Die aktuelle Haushaltslage der Stadt macht eine kostspielige Umnutzung des Bestandsgebäudes unrealistisch. Seit mehr als einem Jahrzehnt steht das Gebäude leer, ohne dass alternative Lösungen in Sicht sind.
Forderung nach Sachlichkeit
Landrat Dr. Mischak und der Erste Kreisbeigeordnete Krug betonen die Notwendigkeit einer sachlichen Diskussion und Entscheidungsfindung. Sie weisen darauf hin, dass Entscheidungen gemäß geltendem Recht und Gesetz getroffen werden müssen und nicht durch Einzelpersonen wie Frau Schlemmer beeinflusst werden sollten.
Die Diskussion um den Abriss der alten Grundschule in Homberg zeigt die Komplexität von Denkmalschutzverfahren und städtebaulichen Planungen auf. Die Kreisspitze fordert eine sachliche Debatte, die auf der Grundlage von Fakten und geltendem Recht geführt wird, um den bestmöglichen Nutzen für die Gemeinschaft zu erzielen.