Neue Maskenpflicht am Kreiskrankenhaus Alsfeld

Schutzmaßnahmen in Reaktion auf die Infektionslage

Neue Maskenpflicht am Kreiskrankenhaus Alsfeld

Schutzmaßnahmen in Reaktion auf die Infektionslage

Alsfeld, Vogelsbergkreis – Das Kreiskrankenhaus des Vogelsbergkreises in Alsfeld (KKA) führt eine FFP2-Maskenpflicht auf seinem gesamten Gelände ein. Diese Entscheidung reagiert auf die jüngsten Entwicklungen der Infektionslage. Die neue Regelung betrifft sowohl Patientinnen und Patienten als auch das Personal und tritt ab sofort in Kraft.

FFP2-Masken werden bereitgestellt

Für Besucherinnen und Besucher, die ohne entsprechenden Schutz zum Krankenhaus kommen, stehen FFP2-Masken am Informationsstand des Personals zur Verfügung. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass alle Personen auf dem Klinikgelände den bestmöglichen Schutz erhalten und die Verbreitung von Infektionen effektiv eingedämmt wird.

Mit der Einführung der Maskenpflicht unterstreicht das Kreiskrankenhaus Alsfeld sein Engagement für die Gesundheit und Sicherheit aller Menschen im Vogelsbergkreis.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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