Räumung illegaler Wohnungen in Lollar
Brandschutzmängel und Nutzungsverbot führen zu ZwangsräumungDie Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Gießen hat in einem beispielhaften Vorgehen mehrere illegale Wohnungen in Lollar geräumt. Dies geschah im Zuge eines Einsatzes, der am Dienstagvormittag stattfand und aufgrund von Verstößen gegen bestehende Nutzungsverbote notwendig wurde.
Schwierige Rettungsaktion nach Brand
Die Notwendigkeit dieser Maßnahmen wurde besonders nach einem Brandereignis am 17. Februar dieses Jahres deutlich. Das Feuer in dem Gebäude auf der Gießener Straße offenbarte erhebliche Mängel im Brandschutzkonzept. Die unübersichtliche Raumsituation sowie Sprachbarrieren erschwerten es den Einsatzkräften, 19 Personen sicher zu evakuieren.
Unzulässige Umbauten festgestellt
Eine Begehung durch die Bauaufsicht zeigte, dass das Gebäude erheblich von den genehmigten Bauplänen abwich. Statt der erlaubten Gewerbeeinheit und einer Wohnung, waren fünf Wohnungen in den oberen Stockwerken entstanden. Diese Umbauten brachten erhebliche Brandschutzmängel mit sich und waren mit mangelhaften oder gar nicht vorhandenen Rettungswegen ausgestattet.
Zwangsräumung als letztes Mittel
Obwohl sofortige Nutzungsverbote ausgesprochen wurden, fand weiterhin eine unerlaubte Wohnnutzung statt, was schließlich zur Zwangsräumung von 14 Personen führte. Eine betroffene Familie wurde in eine Notwohnung in Lollar untergebracht, während ein alleinstehender Bewohner in einem Wohnheim in Gießen eine neue Unterkunft fand.
Konsequenzen für den Vermieter
Die Wohnungen wurden versiegelt und die Schlösser ausgetauscht, um weitere Nutzung zu verhindern. Die anfallenden Räumungskosten trägt der Vermieter, gegen den zudem ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wurde. Die Maßnahmen der Behörden unterstreichen die Bedeutung des Brandschutzes und der Einhaltung von Nutzungsauflagen zum Schutz der Bewohner.