Nachtsperre der K 151 zum Schutz wandernder Amphibien
Vorsichtsmaßnahme im Landkreis GießenNachtsperre der K 151 zum Schutz wandernder Amphibien
Im Landkreis Gießen wird die Kreisstraße 151 zwischen Harbach und Ettingshausen wegen der jährlichen Amphibienwanderung temporär für den Verkehr gesperrt. Die Verkehrsbehörde des Landkreises hat bekanntgegeben, dass die Sperrung zwischen 19 Uhr abends und 5 Uhr morgens gilt. Diese Vorsichtsmaßnahme ist ab dem 1. März für einen Zeitraum von acht Wochen bis zum 19. April wirksam.
Kurzfristige Umsetzung wegen beginnender Wanderung
Die Entscheidung zur nächtlichen Sperrung folgt auf die bereits eingesetzte Wanderung der Amphibien. Um die Tiere auf ihrem Weg zu schützen und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, wird die Sperrung kurzfristig eingerichtet. Die entsprechenden Sperrschilder werden zeitnah an dem betroffenen Straßenabschnitt installiert.
Umleitung für die Verkehrsteilnehmer
Während der Sperrzeiten wird eine Umleitungsstrecke eingerichtet. Diese führt von Harbach über verschiedene Kreisstraßen und die B 49 über Queckborn und Schnepfenhain nach Ettingshausen. Die Umleitung gilt natürlich auch umgekehrt für die Gegenrichtung. Verkehrsteilnehmer sollten die ausgeschilderte Strecke für die Dauer der Sperrung nutzen.
Sicherheit und Schutz als Priorität
Die vorübergehende Sperrung dient in erster Linie dem Schutz der wandernden Amphibien, die quer über die Straße ihr Ziel erreichen müssen. Da Querungshilfen, wie Krötentunnel, an dieser Stelle fehlen, ist diese Maßnahme besonders wichtig. Zugleich wird so die Sicherheit im Straßenverkehr erhöht. Fahrzeuge, die unerwartet in eine solche Wanderung geraten, könnten zu heftigem Abbremsen oder Schleudern gezwungen sein, was besonders in der Dunkelheit eine erhöhte Unfallgefahr darstellt.
Die Gemeinde bittet alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis für diese notwendigen Schutzmaßnahmen und um Beachtung der Umleitungshinweise.