Alarmstufe Rot: Maul- und Klauenseuche erstmals seit 1988 in Deutschland
Der Lahn-Dill-Kreis ergreift Maßnahmen zur Eindämmung dieser hochansteckenden Tierseuche – Was Tierhalter und die Bevölkerung wissen müssen.Am 22. Januar 2025 gab der Lahn-Dill-Kreis bekannt, dass erstmals seit 1988 wieder ein Fall der Maul- und Klauenseuche (MKS) in Deutschland aufgetreten ist. Diese hochansteckende Viruserkrankung betrifft hauptsächlich Paarhufer wie Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen. Auch wenn Menschen nicht an MKS erkranken, können sie das Virus über Kleidung, Schuhe oder Gegenstände weitertragen. Das Kreis-Veterinäramt informiert über die entsprechenden Maßnahmen, um eine Ausbreitung zu verhindern und über die Auswirkungen der Seuche auf die Bevölkerung im Lahn-Dill-Kreis.
Biosicherheitsmaßnahmen als wichtigster Schutz
Für den Schutz der Tierbestände wird die strikte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen betont. Diese Vorkehrungen dienen dazu, die Einschleppung und Verbreitung von Tierkrankheiten zu verhindern. Dazu gehören regelmäßige Hygienemaßnahmen wie Desinfektionen, das Tragen von Schutzkleidung, das Begrenzen von Tierkontakten und die Kontrolle von Transportwegen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, Krankheiten frühzeitig zu erkennen und ihre Ausbreitung effektiv zu stoppen.
Giuseppe Bosco, Leiter des Kreis-Veterinäramts, betont: "Jeder Betrieb trägt Verantwortung für den Schutz aller Tierhaltungen des Kreises. Das Einhalten strengster Hygienevorschriften ist entscheidend, um unsere Tierbestände und die Lebensmittelproduktion zu sichern."
Maßnahmen für Tierparks und private Tierhaltungen
Tierparks im Lahn-Dill-Kreis wurden angehalten, den direkten Kontakt zwischen Besuchenden und empfänglichen Tierarten zu unterbinden und verstärkte Hygienemaßnahmen zu implementieren. Für private Tierhalterinnen und -halter von Paarhufern wird empfohlen, ihre Tiere durch strikte Biosicherheitsmaßnahmen zu schützen. Zudem sollte auf die Teilnahme an Tierausstellungen verzichtet und der Kontakt zu fremden Tieren vermieden werden. Beim Verdacht auf MKS sollte unverzüglich eine Tierärztin oder ein Tierarzt kontaktiert werden.
Haustiere als potenzielle Überträger
Obwohl Haustiere wie Hunde und Katzen nicht an MKS erkranken, können sie das Virus weitertragen. Daher könnten im Falle eines Ausbruchs Einschränkungen für Freiläufer verhängt werden. Tierhalterinnen und -halter mit empfänglichen Tieren werden angewiesen, den Kontakt zu fremden und freilaufenden Haustieren zu minimieren.
Folgen eines Ausbruchs im Lahn-Dill-Kreis
Ein Ausbruch der MKS hätte gravierende Konsequenzen. Im Umkreis von etwa einem Kilometer um den betroffenen Betrieb müssten alle empfänglichen Tiere getötet werden. Zudem wären der Viehverkehr und Handel mit Tieren sowie tierischen Produkten in Hessen stark eingeschränkt, wie Giuseppe Bosco weiter erklärt.
Hinweise für die Bevölkerung
Die Kreisverwaltung appelliert an die Bevölkerung, keine Lebensmittel an Haus- oder Wildtiere zu verfüttern, um eine Ausbreitung der Krankheit zu vermeiden. Allgemein gelten auch hier die Biosicherheitsmaßnahmen als oberstes Gebot. Jeder Verdachtsfall sollte umgehend dem Veterinäramt des Lahn-Dill-Kreises gemeldet werden: