Wahlstress vermeiden: Alles, was Sie zur Briefwahl wissen müssen!
Wichtige Fristen und Tipps für Gießen, um Ihre Stimme rechtzeitig abzugebenDa die bevorstehende Wahl näher rückt, veröffentlicht das Wahlamt von Gießen wichtige Informationen für alle Wählerinnen und Wähler, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. In diesem Artikel werden die zentralen Hinweise und Fristen beleuchtet, die für eine erfolgreiche Stimmabgabe von Bedeutung sind.
Briefwahlunterlagen: Zeitnahe Zustellung und Rückgabe
Bis zum 12. Februar wurden rund 16.600 beantragte Briefwahlunterlagen versandt und sollten spätestens bis zum Wochenende bei den Antragsstellern eintreffen. Sollten die Unterlagen bis Montag nicht angekommen sein, wird empfohlen, das Wahlamt unter der Telefonnummer 0641 306-2011 zu kontaktieren, um gegebenenfalls Ersatzunterlagen zu erhalten.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens bis zum Wahlabend um 18:00 Uhr im Rathaus eingehen. Es besteht die Möglichkeit, die roten Wahlbriefe entweder direkt im Rathaus einzuwerfen oder mit der Post zurückzusenden. Wichtig ist hierbei die Beachtung der Postlaufzeiten: Die Wahlbriefe sollten spätestens bis Donnerstag, den 20. Februar, eingeworfen werden, um rechtzeitig anzukommen.
Fristen für die Beantragung der Briefwahl
Die Frist für die Beantragung der Briefwahl endet am Freitag, den 21. Februar, um 15:00 Uhr. Am schnellsten geht dies direkt im Briefwahlbüro im Rathaus, welches von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und am Freitag von 8 bis 13 Uhr geöffnet ist. Zum Onlineantrag besteht die Möglichkeit nur noch bis einschließlich Dienstag, da die Postlaufzeiten danach nicht mehr ausreichen würden.
Wichtiges zum Wahlschein
Mit den Briefwahlunterlagen wird auch ein Wahlschein versandt, der die Teilnahme in einem beliebigen Wahlbezirk im Wahlkreis 172 Gießen ermöglicht. Wichtig zu beachten: Nach Ausstellung des Wahlscheins ist die Stimmabgabe nur noch mit diesem Dokument möglich. Wer den Wahlschein verloren hat, kann bis Samstag, den 22. Februar, 12:00 Uhr, einen Ersatz beantragen.
Wahlteilnahme im Wahllokal am Wahlsonntag
Für die Wählerinnen und Wähler, die ihre Stimme am Wahlsonntag im Wahllokal abgeben möchten, sind die genauen Angaben auf der Wahlbenachrichtigung hinterlegt, einschließlich der Informationen zur Barrierefreiheit. Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht mehr besitzt, kann dennoch wählen, sollte jedoch den Personalausweis mitnehmen.
Sonderregelungen bei plötzlicher Erkrankung
Im Falle einer plötzlichen schweren Erkrankung kann die Beantragung der Briefwahlunterlagen noch am Wahlsonntag bis 15:00 Uhr erfolgen. Hierbei ist ein Bote erforderlich, der via Vollmacht die Unterlagen abholt und den Wahlbrief bis 18:00 Uhr im Wahlamt oder im Briefkasten der Stadtverwaltung am Berliner Platz einwirft. Es wird empfohlen, sich zunächst telefonisch abzustimmen, um unnötige Wege zu vermeiden.
Kontakt für Rückfragen
Für alle Fragen und Anliegen steht die Abteilung Wahlen der Stadt Gießen zur Verfügung. Sie ist unter der Telefonnummer 0641 306-2011 erreichbar, auch am Wahlsamstag von 8:00 bis 12:30 Uhr und am Wahlsonntag ab 8:00 Uhr.