Qualifizierter Mietspiegel für die Universitätsstadt Gießen

Erhebung von Daten und Informationsveranstaltung

Qualifizierter Mietspiegel für die Universitätsstadt Gießen

In der Stadt Gießen wird erstmals ein qualifizierter Mietspiegel erstellt. Hintergrund ist das im Juli 2022 in Kraft getretene Mietspiegelreformgesetz, das Städte mit mindestens 50.000 Einwohnern dazu verpflichtet, Mietspiegel zu veröffentlichen.

Befragung von Mietern und Vermietern

Etwa 1.200 Mieter und 1.000 Vermieter von Wohnungen in Gießen werden in den nächsten Tagen Post von der Stadt Gießen erhalten. Es wird zur Teilnahme an der Mietspiegelbefragung aufgerufen: Die Teilnahme ist durch das seit Juli 2022 geltende Mietspiegelreformgesetz erstmals verpflichtend. Bis zum 18. August 2023 kann an der Befragung teilgenommen werden. Abgefragt werden neben Angaben zur Miethöhe und Wohnfläche auch Ausstattungsmerkmale der Wohnung.

Teilnahme an der Befragung

Die angeschriebenen Mieter und Vermieter können durch Eingabe ihres persönlichen Zugangsschlüssels an der Online-Befragung teilnehmen. Alternativ können Papierfragebögen ausgefüllt und kostenlos an das ALP Institut zurückgesendet werden. Für Vermieter mit größerem Wohnungsbestand wurde aus Praktikabilitätsgründen eine Excel-Maske entworfen. Diese kann beim ALP Institut angefordert werden.

Entwicklung des Mietspiegels

Der Mietspiegel für die Stadt Gießen wird in Zusammenarbeit mit dem Mieterverein Gießen e.V., Haus & Grund Gießen e.V., der Wohnbau Gießen GmbH und der Stadt Gießen entwickelt. Alle Beteiligten befürworten die Einführung eines qualifizierten Mietspiegels in der Stadt Gießen. Mit der Durchführung der Befragung wurde das ALP Institut aus Hamburg beauftragt.

Bedeutung des qualifizierten Mietspiegels

Ein qualifizierter Mietspiegel sorgt für Transparenz auf dem Wohnungsmarkt und schafft Rechtssicherheit. Er dokumentiert die ortsübliche Vergleichsmiete für verschiedene Wohnungstypen und ist daher von großer praktischer Bedeutung für den Ausgleich zwischen Mietern und Vermietern. Im Unterschied zu einfachen Mietspiegeln müssen qualifizierte Mietspiegel nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt werden.

Schutz der persönlichen Daten

Der Schutz der persönlichen Daten wird bei der Befragung gewährleistet. Die Datenschutzstellen der Stadt Gießen sind in sämtliche Verfahrensschritte der Mietspiegelerstellung eingebunden und überwachen dessen rechtskonformen Ablauf. Das beauftragte Institut wurde zur Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet. Der erste qualifizierte Mietspiegel für Gießen wird voraussichtlich Anfang 2024 in Kraft treten.

Informationsmöglichkeiten

Unter https://www.alp-institut.de/giessen finden Sie weitere Informationen zur aktuellen Erhebung. Außerdem stehen Ihnen die Ansprechpartner des mit der Erhebung beauftragten ALP Instituts für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH werktags von 9 bis 17 Uhr unter der Telefonnummer 040 3346476-61 und der E-Mail-Adresse mieten@alp-institut.de gern zur Verfügung.

Des Weiteren wird am 12.07.2023 um 18:30 im Vortragsraum der Kongresshalle eine Informationsveranstaltung zur Erstellung des ersten qualifizierten Mietspiegels stattfinden.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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