Eritrea Festival in Gießen verboten

Veranstaltung aufgrund von Sicherheitsbedenken untersagt

Eritrea Festival in Gießen aufgrund von Sicherheitsbedenken verboten

Das für das kommende Wochenende (8./9. Juli) in den Gießener Hessenhallen geplante Eritrea Festival des "Zentralrats der Eritreer Deutschland e.V." wurde durch das Ordnungsamt der Stadt Gießen verboten. Gegen diese Entscheidung, die am Mittwoch zugestellt wurde, kann der Veranstalter Rechtsmittel einlegen. Das Ordnungsamt begründet seine Entscheidung damit, dass der Veranstalter keine ausreichenden Belege vorgelegt habe, die drohenden Gefahren, die aufgrund des Festivals insbesondere für dessen Besucher zu erwarten sind, abzuwenden. Das Sicherheitskonzept reiche angesichts der Lage nicht aus, um diese Gefahren abzuwenden. Das gefährde vor allem die Besucher des Festivals selbst, aber auch die Allgemeinheit. Deshalb könne die Veranstaltung als solche nicht stattfinden.

Hintergrundinformationen und Sicherheitsbedenken

Bekannt - unter anderem durch Erkenntnisse der Polizei - sei, so begründet die Behörde, dass mehrere hundert gewaltbereite Störer auch aus dem europäischen Ausland anreisen wollten, um das Festival zu verhindern - ggf. auch mit Gewaltaktionen. Nach Erkenntnis des Ordnungsamtes habe sich die Anwerbung dieser Gruppen mit konkreten Drohungen gegen die Veranstaltung und ihre Besucher in diesem Jahr im Vorfeld deutlich verstärkt. Die Gruppe wolle offenbar unabhängig von den angemeldeten Gegendemonstrationen agieren und das Festival verhindern. Auch konkrete Drohungen gegen Ordnungskräfte und die Polizei seien via Social Media verbreitet worden. Deshalb müsse man davon ausgehen, dass sich in diesem Jahr eine noch größere Anzahl gewaltbereiter Personen in Bewegung setze, um das Festival in Gießen zu verhindern, erläutert die Behörde in ihrem Verbotsbescheid.

Unzureichende Maßnahmen des Veranstalters

Der Veranstalter habe jedoch - trotz mehrfacher Aufforderung - das Sicherheitskonzept an die drohende Lage anzupassen, nicht situationsgerecht reagiert. Er sei insofern unzuverlässig und gefährde insbesondere die Sicherheit der eigenen Gäste. Nach Auffassung der Behörde könne der Veranstalter selbst nicht garantieren, dass es auf dem Festival nicht zu Gefahren für die Sicherheit der Besucher komme. Eine zum Schutz der Besucher erforderliche Zugangsregelung, die sicherstelle, dass keine Störer das Gelände betreten, wurde nicht vorgelegt. Vielmehr habe der Veranstalter mitgeteilt, dass er alle Personen einlassen wolle und keine Zugangsbeschränkungen vorsehe. Das widerspreche aber der Erwartung, dass es seitens der Störer ein hohes Interesse an der Störung gebe. Insofern handele der Veranstalter unverantwortlich. Auch habe er nicht nachweisen können, wie er sich gegen einen unberechtigten Zutritt zu dem Gelände wehren wolle. Die Zugänge seien nicht ausreichend gesichert, so das Ordnungsamt.

Verbot als einzige Möglichkeit zur Sicherheitsgewährleistung

Entsprechende Forderungen der Behörde zum Nachweis der notwendigen eigenverantwortlichen Sicherheitsmaßnahmen seien bis zum Tag nicht erbracht. Deshalb bleibe kein anderer Weg: Die Veranstaltung müsse verboten werden. In der Abwägung zwischen den Grundrechten des Veranstalters und denen der Öffentlichkeit müsse klar gesagt werden: Das Interesse des Veranstalters, ein Festival durchzuführen, müsse gegenüber dem Schutz der Allgemeinheit und dem Interesse an der öffentlichen Sicherheit für jeden einzelnen zurückstehen. Der Staat habe auch einen Schutzauftrag für potentielle Opfer von Gewalt. In Anbetracht der derzeitigen Lage und den vorliegenden Erkenntnissen über die zu erwartenden Störungen war im Sinne aller - der Besucher des Festivals wie auch alle mittelbar Betroffener - keine andere Entscheidung möglich.

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