Beratungstag zum Schwerbehindertenrecht in Oberursel

Wichtige Unterstützung für Bürgerinnen und Bürger

Oberursel (Taunus) - In einer gemeinsamen Initiative des Hessischen Amtes für Versorgung und Soziales und der Stadt Oberursel findet im April ein wichtiger Sprechtag für Angelegenheiten rund um das Schwerbehindertengesetz statt. Dies bietet Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit, sich umfassend beraten zu lassen.

Was wird angeboten?

Das Angebot des Sprechtages beinhaltet allgemeine Beratungen und die Annahme von Anträgen auf Schwerbehinderung sowie von Änderungsanträgen gemäß dem Schwerbehindertengesetz (SchwbG). Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass aus technischen Gründen Schwerbehindertenausweise oder Beiblätter vor Ort nicht ausgestellt werden können.

Terminvereinbarung erforderlich

Interessierte Bürgerinnen und Bürger sollten beachten, dass der Sprechtag im Rathaus Oberursel aufgrund der begrenzten Zeitfenster eine vorherige Terminabsprache erfordert. Der Sprechtag wird am Erdgeschoss des Rathauses, im B-Gebäude, Raum E 51, von 11 bis 12 Uhr durchgeführt. Die genaue Terminabstimmung erfolgt nach telefonischer Vereinbarung, die werktags zwischen 9 und 12 Uhr erfolgen kann.

Engagement der Stadt für soziale Belange

Christof Fink, Erster Stadtrat von Oberursel, betont die Bedeutung dieser Initiative: "Die Zusammenarbeit mit dem Hessischen Amt für Versorgung und Soziales unterstreicht unser Engagement, den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt bestmögliche Unterstützung in sozialen Angelegenheiten zu bieten. Wir ermutigen alle Interessierten, von diesem Angebot Gebrauch zu machen."

Die Stadt Oberursel setzt sich damit weiterhin aktiv für die Belange und die Unterstützung ihrer Bürgerinnen und Bürger ein, insbesondere für diejenigen, die von Schwerbehinderung betroffen sind.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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