Regeln für Kleingärten in Offenburg
Umweltschutz und Bauvorschriften für GartennutzungMit der Ankunft der neuen Gartensaison werden auch die Regeln für die Nutzung von Kleingartenanlagen und privaten Kleingärten im Außenbereich, insbesondere in Landschaftsschutzgebieten, wichtig. In Gebieten wie der "Offenburger Vorbergzone" dürfen Garteneinrichtungen nicht die Maße kleiner Wohnhäuser annehmen. Stattdessen sind lediglich kleine Hütten von maximal 20 Kubikmetern Rauminhalt erlaubt, die genug Platz für Gartengeräte und -utensilien bieten.
Bauvorhaben im Grünen streng reguliert
Daniel Ebneth, Fachbereichsleiter für Städteplanung und Baurecht, betont, dass Gärten vorrangig der Gartenarbeit dienen und nicht dem Aufbau von größeren Bauwerken wie Swimmingpools. Im Fokus steht der Schutz der Landschaft und der dort lebenden Tiere, welche ungehindert ihre natürliche Umgebung nutzen können sollten. Zudem sind Bodenversiegelungen und undurchlässige Einfriedungen zu vermeiden, um den Artenschutz zu gewährleisten.
Wichtige Informationen für Grundstückseigentümer
In Offenburg gibt es insgesamt etwa 700 Kleingärten, von denen ein Großteil von Gartenvereinen verwaltet wird. Nicht konforme Bauwerke oder Einfriedungen müssen auf eigene Kosten zurückgebaut werden, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Grundstückseigentümer und Pächter sollten sich daher vor Baumaßnahmen genau informieren, welche Regelungen gelten. Hilfreiche Informationen bietet der Info-Flyer "Hütten im Außenbereich", der über die offizielle Stadtseite und an weiteren öffentlichen Stellen erhältlich ist.