Lärmbelästigung und Abgasproblematik in Offenburg

Stadtverwaltung warnt vor den Folgen des idelnden Fahrzeugbetriebs

In Offenburg mehren sich Beschwerden über Kraftfahrzeuge, die mit laufendem Motor abgestellt werden. Die Anwohner fühlen sich durch den erhöhten Geräuschpegel und die Abgasbelastung gestört.

Appell der Stadtverwaltung

Die Abteilung Straßen- und Verkehrsrecht der Stadtverwaltung Offenburg appelliert an die Bürger, den Motor ihrer Fahrzeuge nicht unnötig laufen zu lassen. Dieses Verhalten sei nicht nur eine Belastung für die Umwelt und den Klimaschutz, sondern stellt auch eine Ordnungswidrigkeit dar.

Gesetzliche Regelungen

Laut § 30 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das unnötige Laufenlassen von Fahrzeugmotoren verboten. Diese Regelung gilt sowohl auf öffentlichen Straßen als auch auf Privatgrundstücken. Zusätzlich wird durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) gefordert, dass Fahrzeuge so betrieben werden, dass vermeidbare Emissionen unterlassen und unvermeidbare auf ein Minimum reduziert werden.

Mögliche Bußgelder

Verstöße gegen diese Vorschriften können mit einem Bußgeld von 80 Euro geahndet werden.

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die offizielle Website der Stadt Offenburg.

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