
Stadtrat Beharrt auf Rechtswidrigem Beschluss
Konflikt Wegen Haushaltssperre in Stadt TangerhütteDie Debatte im Stadtrat der Stadt Tangerhütte um einen bereits als rechtswidrig eingestuften Beschluss findet kein Ende. Zum zweiten Mal lehnte das Gremium es ab, einen Beschluss zurückzunehmen, der die vollumfängliche Auszahlung der Verfügungsmittel der Ortschaften für das Jahr 2023 vorsah, trotz der bestehenden Haushaltssperre.
Rechtsamt und Bürgermeister im Widerspruch
Der Antrag, der ursprünglich von der Wählergemeinschaft UWGSA eingereicht wurde, berief sich auf eine vermeintliche Verpflichtung aus dem Gebietsänderungsvertrag. Das Rechtsamt des Landkreises Stendal stellte jedoch fest, dass eine solche Verpflichtung nicht besteht. Bürgermeister Andreas Brohm hatte bereits 50% der Mittel freigegeben, um das gesellschaftliche Leben in den Ortschaften zu unterstützen, wobei die Entscheidungsgewalt über die Auszahlungshöhe bei ihm lag.
Gesetzliche Zuständigkeiten
Zwar sieht das Kommunalverfassungsgesetz Sachsen-Anhalts vor, dass der Stadtrat generell für alle Angelegenheiten der Kommune zuständig ist. Die Umsetzung des Haushaltsplanes fällt jedoch unter die Verantwortung des Bürgermeisters als Teil der laufenden Verwaltung, was den ursprünglichen Beschluss rechtlich unhaltbar macht.
Widerspruch und Kommunalaufsicht
Der Bürgermeister war gezwungen, gegen diesen Beschluss Widerspruch einzulegen, um der rechtlichen Verpflichtung nachzukommen. Trotz eines Hinweises auf die Rechtslage und einer anschließenden zweiten negativen Entscheidung des Stadtrates, hält die Angelegenheit nun die Kommunalaufsicht des Landkreises Stendal in Atem, die sich weitere Schritte vorbehält.
Der Fall, der exemplarisch für die Komplexität kommunaler Entscheidungsprozesse steht, liegt nun erneut bei der Kommunalaufsicht, die über das weitere Vorgehen entscheiden wird.

