Wer prüft den Bürgerentscheid wirklich?
Stadtverwaltung statt Landratsamt übernimmt rechtliche Kontrolle – wichtige Klarstellung für künftige VerfahrenKorrektur bei der Zuständigkeit für Bürgerentscheid-Prüfung
Entgegen vorheriger Annahmen ist nicht das Landratsamt, sondern die Stadtverwaltung für die rechtliche Prüfung des Bürgerentscheids verantwortlich. Die Bewertung erfolgte nach den geltenden Maßstäben und üblichen Formulierungen, was die Transparenz und korrekte Zuständigkeit im Verfahren unterstreicht. Diese Klarstellung soll auch als Orientierung für künftige kommunale Bürgerentscheide dienen.