Willkommen zurück bei der Mittelhessen-App!
Alle Artikel sind kostenlos und ohne Paywall! Unterstützt durch dezente Werbung oder ein günstiges Abo. Ihre Unterstützung hilft uns, weiterhin hochwertige Inhalte zu bieten.
Wir möchten Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis bieten und unser Webangebot stetig verbessern. Um dies zu erreichen, arbeiten wir mit bis Drittanbietern zusammen. Im Folgenden erklären wir Ihnen transparent, wie wir und unsere Partner Ihre Daten erheben und verarbeiten: Mithilfe von Cookies, Geräte-Kennungen und IP-Adressen erfassen wir Informationen über Ihr Nutzungsverhalten.
Diese Daten werden sowohl von uns als auch von unseren Partnern zu folgenden Zwecken verwendet:
Auf Ihrem Gerät werden Cookies, Geräte-Kennungen und andere Informationen gespeichert. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 der DSGVO. Ihre Daten können auch von Anbietern in Drittstaaten und den USA verarbeitet werden. In den USA besteht die Möglichkeit, dass Ihre Daten an Behörden weitergegeben werden. Ihre Rechte werden nach Art. 45 ff. DSGVO geschützt (Angemessenheitsbeschluss, Zertifizierung, Standardvertragsklauseln). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zu widerrufen und Ihre Daten löschen zu lassen.
Die Abrechnung der Werbefreien-Version erfolgt durch unseren Partner Stripe.
markdown
Sie sind auf dem Parkplatz vom Fachmarktzentrum in Mietersheim?
Dann kennen Sie die Verkehrsregeln hier.
Viele denken: „Rechts vor links“ gilt auch hier.
Das stimmt nicht.
Die Stadt Lahr sagt:
Auf dem Parkplatz gilt Rücksicht nehmen.
Jeder soll auf die anderen achten.
Am Eingang sehen Sie das Schild „Parkplatz“ und „gilt StVO“.
Das bedeutet: Hier gibt es Regeln von der StVO.
StVO bedeutet: Straßenverkehrsordnung.
Sie regelt die Verkehrsregeln auf Straßen und Plätzen in Deutschland.
Das gilt auf dem Parkplatz:
Die Fahrgassen sind zum Fahren und Suchen da.
Sie sind keine Straßen mit Vorfahrt.
Wer aus einer Parklücke fährt, muss vorsichtig sein.
Sie dürfen niemanden gefährden oder stören.
Alle – Auto, Fahrrad oder zu Fuß – sind gleich wichtig.
Bei einem Unfall tragen beide oft eine Teilschuld.
Denn auf dem Parkplatz müssen alle sehr vorsichtig sein.
Die Stadt Lahr bittet alle:
Bei Fragen wenden Sie sich an die Straßenverkehrsbehörde Stadt Lahr.
Telefon: 07821 / 910 0318
Oder an die Pressestelle der Stadt Lahr:
Telefon: +49 7821 910 1500
E-Mail: pressestelle@lahr.de
Die Stadt Lahr bietet einen sicheren Online-Dienst an.
Sie können hier einfach mit der Stadt Kontakt aufnehmen.
Der Dienst braucht keine elektronische Unterschrift.
Link: Sicherer Datenaustausch mit der Stadt Lahr
Mit diesen Regeln und Hinweisen will die Stadt Lahr:
Bitte helfen Sie mit! ```
Ende des Artikels.
Autor: Neues aus Lahr/Schwarzwald
Der Autor schreibt auch andere Artikel.
Hier findest du alle Artikel des Autors.
Veröffentlicht am: Do, 31. Jul um 12:27 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.