Wichtige Verkehrsregelungen am Friedhof

Sondereinfahrt am 4. Juni vor Pfingsten, Zufahrts- und Parkverbote während der Feiertage für mehr Sicherheit

Die Friedhofsverwaltung kündigt eine Sondereinfahrt am 04. Juni 2025 von 14.00 bis 16.30 Uhr auf dem Hauptfriedhof an. Während der Pfingstfeiertage vom 07. bis 09. Juni ist die Zufahrt für Pkw komplett gesperrt. Die Regelung soll Besucherströme lenken und die Sicherheit während der Feiertage gewährleisten.

Sondereinfahrtszeit vor Pfingsten

Nur am 04. Juni 2025 können Bürgerinnen und Bürger in der Zeit von 14.00 bis 16.30 Uhr den Friedhof mit dem eigenen Pkw befahren, um Grabpflege und Vorbereitungen zu erleichtern.

Zufahrtssperrung während Pfingstfeiertagen

Vom 07. bis 09. Juni sind sämtliche Pkw-Zufahrten zum Hauptfriedhof gesperrt, um die Wege für Fußgänger frei zu halten.

Gründe

Die Maßnahmen sollen während der hohen Besucherzahlen einen sicheren und geregelten Ablauf sichern.

Empfehlung für Besucher

Besucher sollten die erlaubte Sondereinfahrtszeit nutzen, um Besorgungen und Grabpflege bequem zu erledigen.

Die Friedhofsverwaltung bittet um rechtzeitige Planung, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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