Weihnachtsmarkt: Neue Verkehrsregeln gelten

Fahrverbot im Festbereich von 11 bis 22 Uhr – Parkgenehmigungen für Anlieger und Gewerbetreibende

Weihnachtsmarkt mit neuer Verkehrsregelung

Während des diesjährigen Weihnachtsmarkts ist der Festbereich von 11 bis 22 Uhr für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt, um die Sicherheit der Besucher zu erhöhen und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Die Sperrung betrifft auch Anlieger und Gewerbetreibende, die jedoch Parkgenehmigungen für umliegende Straßen erhalten haben. Die Veranstalter bitten darum, die geänderte Verkehrsführung zu beachten und alternative Parkmöglichkeiten zu nutzen.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
Empfehlungen
Werbung:Ende der Werbung.