Kaiserslautern hebt Grundsteuer an!

Stadtrat beschließt drastische Maßnahmen zur Haushaltsanpassung für 2025 – Defizit verringern und Zukunft sichern.

Anpassung der Grundsteuerhebesätze in Kaiserslautern

In einer aktuellen Sitzung am 10. März hat der Stadtrat von Kaiserslautern den städtischen Haushalt für das Jahr 2025 mit gewissen Anpassungen erneut verabschiedet. Diese Entscheidung ist das Ergebnis einer kritischen Überprüfung durch die Kommunalaufsicht ADD, die das ursprüngliche, stark defizitäre Zahlenwerk, das im November vorgelegt wurde, bemängelt hatte. Die Schlüsselfrage, die von der ADD aufgeworfen wurde, war, ob die planmäßigen Fehlbeträge der Stadt tatsächlich unvermeidbar und nicht reduzierbar sind.

Die Rolle der Kommunalaufsicht

Die Kommunalaufsicht hat festgestellt, dass die Stadt ihrer Verpflichtung, den Haushaltsausgleich in allen Haushaltsjahren sicherzustellen, nicht nachgekommen ist. Die Behörde fordert von der Stadt, die Fehlbeträge möglichst gering zu halten und die finanziellen Ressourcen optimal zu nutzen. Dies war für die Stadt Kaiserslautern ein roter Alarm, der zu den nun beschlossenen Änderungen führte.

Erhöhung der Grundsteuerhebesätze

Eines der zentralen Anliegen des Stadtrats war die Anpassung der Grundsteuerhebesätze. Die neuen Sätze lauten nun:

  • 775 Prozent für bebaute Grundstücke
  • 1520 Prozent für unbebaute und Gewerbegrundstücke

Die Anpassung der Hebesätze ist eine Reaktion auf die Grundsteuerreform, die andernfalls mit erheblichen Mindereinnahmen für die Stadt verbunden gewesen wäre. Durch die Anpassung soll sichergestellt werden, dass die Stadt nicht gegen die steuerlichen Grundsätze verstößt und somit die Einnahmen auch in Zukunft gesichert sind.

Folgen der Anpassung

Durch die erhöhte Grundsteuerhebesätze kann das Defizit der Stadt auf nur noch 26.000 Euro reduziert werden. Dieses Defizit soll durch globale Einsparungen ausgeglichen werden. Dennoch bleibt das Gesamtdefizit im Ergebnishaushalt bei insgesamt 38 Millionen Euro. Interessanterweise signalisierte die Oberbürgermeisterin, Frau Kimmel, dass die ADD im Einzelfall bereit wäre, auch defizitäre Haushalte zu genehmigen.

Weitere finanzielle Überlegungen und Vorschläge

Im Rahmen der gleichen Sitzung hat der Stadtrat sich einstimmig gegen die Einführung einer Gebühr für den Winterdienst ausgesprochen. Dies wurde als mögliche kommunale Einnahmequelle von einem Rechnungshof geprüft. Zudem wurde die Einführung einer Übernachtungssteuer ab dem Haushaltsjahr 2026 in Erwägung gezogen. Diese steuerlichen Anpassungen und Überlegungen zeigen das Bestreben der Stadt, alternative Einnahmequellen zu finden.

Ausblick auf die Grundsteuerbescheide

Die Grundsteuerbescheide werden voraussichtlich nicht vor Ende April versendet. Zuvor müssen einige Systemeinstellungen in Bezug auf die neuen Hebesätze vorgenommen werden, bevor die Steuern veranlagt und schließlich verschickt werden.

Insgesamt sind die jüngsten Maßnahmen des Stadtrats ein entscheidender Schritt in Richtung eines genehmigungsfähigen Haushalts. Die Herausforderungen sind groß, aber die Stadt scheint entschlossen, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen und zukunftsorientierte Lösungen zu finden.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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