Bauholzvergütung: Finanzielle Unterstützung für Bauvorhaben in Kaiserslautern
Antragsfrist, vergütungsfähige Objekte und Bedingungen im ÜberblickDie Reichswaldgenossenschaft Kaiserslautern (RWG) weist darauf hin, dass die Anträge für Bauholzvergütungen bis zum Herbst dieses Jahres eingereicht werden können. Die Kommission zur Bauholzaufnahme wird in Kaiserslautern und Morlautern unterwegs sein, um die Anträge zu prüfen. Antragsteller müssen bei der Bauholzaufnahme nicht persönlich anwesend sein.
Finanzielle Entlastung bei Bauvorhaben
In einer Zeit, in der die Baukosten kontinuierlich steigen, bietet die RWG einen finanziellen Zuschuss, der als eine willkommene Entlastung für Bauvorhaben gilt. Anträge können bis zu drei Jahre nach der amtlichen Fertigstellung des Baus eingereicht werden.
Vergütungsfähige Objekte
Die Bauholzvergütung wird für tragende Teile der Dachkonstruktion von Wohnhäusern, Garagen oder Carports gewährt. Sie erstreckt sich auch auf Bauholz in landwirtschaftlichen Bauten wie Scheunen, Ställen und Hallen. Nicht vergütungsfähig sind Aufwendungen für Pergolen, Gartenhäuschen und ähnliche Strukturen.
Bedingungen für die Vergütung
Ein wesentliches Kriterium für die Gewährung der Bauholzvergütung ist, dass das Gebäude dem eigenen Wohnbedarf der Antragsteller dient oder bei landwirtschaftlichen Unternehmen selbst genutzt wird. Bei gewerblichen Objekten muss die Wohnfläche größer als die Gewerbefläche sein.
Einschränkungen
Nicht alle Bürger von Kaiserslautern haben Anspruch auf die Bauholzvergütung. Ausgeschlossen sind unter anderen die Bewohner der Stadtteile Dansenberg, Erfenbach, Erlenbach, Hohenecken, Mölschbach und Siegelbach.
Informationen und Antragsformulare
Weitere Details zur Bauholzvergütung und die entsprechenden Antragsformulare sind auf der Internetseite der Reichswaldgenossenschaft Kaiserslautern erhältlich. Dort können auch die aktuellen Richtlinien zur Gewährung der Bauholzvergütung eingesehen werden.
Mit dieser Initiative unterstützt die Reichswaldgenossenschaft die Anwohner in ihrem Bestreben, nachhaltige und kosteneffiziente Baulösungen umzusetzen. Antragsteller werden dazu ermutigt, die Gelegenheit zu nutzen und sich über die Voraussetzungen und Möglichkeiten der Vergütung zu informieren.