Volksbegehren in Baden-Württemberg zugelassen

Ab 2025 können Bürger in Freudenstadt Unterschriften sammeln, um die Landtagswahlkreise zu verkleinern und die Landtagszusammensetzung zu verändern.

Zulassung und Ablauf des Volksbegehrens

Das Innenministerium Baden-Württemberg hat das Begehren "XXL-Landtag verhindern" zugelassen. Ab dem 5. Mai 2025 sind in Freudenstadt Unterschriften im Rathaus am Marktplatz möglich, unterstützt von Personen, die mindestens 16 Jahre alt, deutsche Staatsbürger, in Baden-Württemberg wohnhaft und wahlberechtigt sind.

Ziel der Initiative

Das Begehren strebt eine Reduktion der Landtagswahlkreise von 70 auf 38 an, was die Anzahl der Abgeordneten verringert. Für Freudenstadt bedeutet dies die Fusion mit dem Landkreis Calw und eine Anpassung an den Bundestagswahlkreis.

Information und Teilnahme

Die Bürger sollen sich vor Ort im Rathaus mit gültigem Ausweis in die Listen eintragen. Weitere Details sind auf der Stadtwebseite verfügbar.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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