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Die Stadt Freudenstadt hat ihre Einwohner und Dienstleister dazu aufgefordert, den Einsatz von Streusalz stark einzuschränken, um negative Umweltauswirkungen zu vermeiden. Streusalz, das gemäß der städtischen Satzung zur Räum- und Streupflicht grundsätzlich verboten ist, darf nur unter außergewöhnlichen Wetterbedingungen genutzt werden.

Hintergrund der Initiative:

  • Streusalz belastet die Umwelt und schädigt Tiere sowie Materialien wie Beton und Metall.
  • Christoph Gerber vom Baurechts- und Ordnungsamt weist auf diese negativen Effekte hin.

Empfohlene Alternativen:

  • Umweltfreundliche Ersatzstoffe wie Sand, Splitt oder Asche sind empfohlen. Diese Materialien erhöhen die Griffigkeit auf rutschigen Oberflächen ohne schädliche Folgen.

Mögliche Herausforderungen:

  • Die Umstellung auf alternative Materialien könnte logistische Herausforderungen mit sich bringen, bietet jedoch langfristige Vorteile für Umwelt und Infrastruktur.

Weitere Details und die vollständigen Regelungen zur Räum- und Streupflicht sind auf der städtischen Website zu finden: Städtische Satzung zur Räum- und Streupflicht.


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Autor: Neues aus Freudenstadt

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Veröffentlicht am: Mo, 27. Jan um 17:05 Uhr

Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.