Öffentliche Auslegung des Lärmaktionsplans in Dorsten

Einladung zur Beteiligung am Planungsprozess zur Lärmbekämpfung

Ab dem 11. April haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, den Entwurf des Lärmaktionsplans der Stadt Dorsten einzusehen und sich aktiv an der Lärmaktionsplanung zu beteiligen. Dieser Schritt folgt der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm in deutsches Recht.

Hintergrund der Lärmaktionsplanung

Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, vorhandene Lärmprobleme und deren Auswirkungen transparent zu machen. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei dem Straßen-, Schienenverkehrs- und Fluglärm. In Dorsten erfordern bestimmte Straßen und Gebiete aufgrund erhöhter Lärmpegel besondere Aufmerksamkeit, um den gesetzlichen Anforderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) gerecht zu werden.

Betroffene Bereiche

Die auf Grundlage der im Jahr 2022 erhobenen Daten identifizierten Straßenabschnitte, für die Lärmaktionspläne erstellt werden müssen, umfassen Teile der A 31, A 52, B 58, B 224, B 225, L 463, L 509 und L 609.

Einladung zur Mitwirkung

Die Stadtverwaltung ruft dazu auf, den Entwurf des Lärmaktionsplans zu prüfen und eigene Vorschläge und Anregungen einzubringen. Hierzu liegt der Entwurf vom 11. April bis zum 13. Mai im Rathaus der Stadt Dorsten zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Für diejenigen, die außerhalb der Dienstzeiten Einsicht nehmen möchten, ist dies nach vorheriger Absprache möglich.

Online-Zugang und Ansprechpartner

Zusätzlich zur persönlichen Einsichtnahme im Rathaus sind die Unterlagen auch online über die Homepage der Stadt Dorsten und das Beteiligungsportal „Beteiligung NRW“ zugänglich.

Die Stadt Dorsten lädt alle Bürgerinnen und Bürger herzlich ein, sich am Prozess der Lärmaktionsplanung zu beteiligen und somit aktiv zur Verbesserung der Lebensqualität in Dorsten beizutragen.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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