Übersetzung in Einfache Sprache

Das Einwohnermeldeamt ist am 3. Dezember geschlossen

Die Stadt sagt Ihnen: Das Einwohnermeldeamt ist am Mittwoch,
den 3. Dezember, den ganzen Tag zu.

Der Grund ist eine interne Veranstaltung.
Das bedeutet: Die Mitarbeitenden haben an dem Tag eine Besprechung.
Darum kann das Amt nicht arbeiten.

Was bedeutet das für Sie?

Am 3. Dezember können Sie dort keine Dienste bekommen.
Dienste sind zum Beispiel:

  • Anmelden oder Ummelden Ihres Wohnorts
  • Ausweise beantragen oder abholen
  • Bescheinigungen bekommen

Am Telefon sind die Mitarbeitenden am 3. Dezember auch nicht erreichbar.

Was rät die Stadtverwaltung?

Die Stadt bittet Sie um Verständnis.
Bitte planen Sie Ihre Behördengänge gut.
Machen Sie Ihre Anträge am besten vor dem 3. Dezember oder danach.

Ab wann ist das Amt wieder offen?

Ab dem nächsten Werktag nach dem 3. Dezember ist das Amt wieder da.
Dann können Sie wieder:

  • persönlich vorbei-kommen
  • anrufen und Termine ausmachen

Das Einwohnermeldeamt freut sich auf Ihren Besuch.


Ende des Artikels.

Autor: Husums Redaktion

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Veröffentlicht am: Heute um 08:49 Uhr

Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.

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Mir ist es egal, ich erledige Behördengänge ohnehin immer schon im Voraus.
Ich finde, die Stadt sollte alternative Services wie Online-Termine an solchen Tagen anbieten.
Solche Schließungen zeigen für mich, wie unflexibel Behörden oft sind.