Zwei neue Windkraftanlagen in Metelsdorf genehmigt

StALU Westmecklenburg bestätigt Bau mit Umweltauflagen und öffentlicher Beteiligung

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM) hat die Errichtung von zwei Windkraftanlagen am Standort Metelsdorf OT Martensdorf genehmigt. Die Entscheidung basiert auf dem Genehmigungsverfahren gemäß § 21a Abs. 1 Satz 1 der 9. BImSchV. Umweltauflagen und die Beteiligung der Öffentlichkeit wurden im Verfahren berücksichtigt. Die Bekanntmachung und weitere Informationen sind auf der Webseite des StALU WM verfügbar.

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