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Das Amt für Landwirtschaft und Umwelt in Westmecklenburg hat neue Windanlagen erlaubt.
Es geht um zehn Anlagen bei Rehna.
Diese Erlaubnis heißt Genehmigungsbescheid.
Dieser Bescheid zeigt, dass alles geprüft ist.
Die Erlaubnis hat eine Nummer: B72/25.
Sie stammt vom 19. Dezember 2025.
Die Erlaubnis folgt einer wichtigen Regel:
Die 9. Bundes-Immissionsschutzverordnung, kurz 9. BImSchV.
Was ist die 9. BImSchV?
Das ist eine Regel für Genehmigungen von großen Anlagen.
Zum Beispiel für Windkraftanlagen.
Die Regel schützt die Umwelt und sorgt für Sicherheit.
Windanlagen helfen, saubere Energie zu machen.
Saubere Energie heißt: Energie ohne viel Umweltverschmutzung.
Die Anlagen sind wichtig für diese Ziele:
Sie möchten mehr wissen?
Gehen Sie auf die Webseite vom Amt StALU WM.
Dort finden Sie:
Hier ist der Link:
Bekanntmachung Windkraftanlagen Rehna
Die Energiewende in Westmecklenburg geht weiter.
Das bedeutet: Mehr neue, saubere Energie aus Wind.
Wie die Menschen in der Region die Anlagen sehen, wird sich zeigen.
Es bleibt spannend, wie das Projekt wirkt.
Ende des Artikels.
Autor: Landesredaktion MV
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Veröffentlicht am: Heute um 13:59 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.