YARA erhält Erweiterung für Salpetersäure-Produktion

Ausnahmen nach BImSchG erlauben Betriebsstart in Poppendorf unter Einhaltung der Umweltstandards

Chancen für YARA in Poppendorf

Die YARA GmbH & Co. KG darf für ihre Salpetersäure-Produktion am Standort Poppendorf Ausnahmen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) nutzen. Diese Befreiung betrifft den Anfahrdampferzeuger und erleichtert den Betriebsstart unter bestimmten Bedingungen. Die Öffentlichkeit wird transparent über die Zulassung informiert, wobei die Einhaltung der besten verfügbaren Techniken (BVT-Merkblatt) weiterhin verpflichtend bleibt.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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