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Das Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
hat eine Änderung bei Windkraftanlagen bekanntgegeben.
Diese Änderung betrifft zehn Anlagen am Standort ß.
Der Name der Anlage ist Groß Voigtshagen II.
Die Bekanntmachung steht unter dem Aktenzeichen B45/25.
Sie basiert auf dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz.
Das Gesetz heißt kurz UVPG.
Es prüft Projekte, die der Umwelt schaden können.
So können Probleme früh erkannt werden.
Die Änderung hilft, neue Anforderungen zu erfüllen.
Diese können sein:
Die Änderung kann den Betrieb verbessern.
Die Windkraftanlagen können dann sicherer und umweltfreundlicher arbeiten.
Die Bekanntmachung macht alles für die Menschen sichtbar.
So kann jeder die Änderungen verstehen.
Sie finden die offizielle Bekanntmachung hier:
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Ende des Artikels.
Autor: Landesredaktion MV
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Veröffentlicht am: Heute um 00:01 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.