Windenergieanlage in Bartow abgelehnt
STALU MS verweigert Genehmigung wegen Umweltschutzvorgaben nach BImSchGAblehnung der Windenergieanlage in Bartow durch STALU MS
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (STALU MS) hat die Genehmigung für eine Windenergieanlage in Bartow abgelehnt. Die Entscheidung erfolgte aufgrund gesetzlicher Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der 9. Verordnung (9. BImSchV) zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen.
Offizielle Bekanntmachung
Der Ablehnungsbescheid wurde am 1. Dezember 2025 unter dem Aktenzeichen AB 52/25 veröffentlicht. Weitere Informationen sind auf der Website des STALU MS abrufbar.
Auswirkungen auf die Region
Die Entscheidung beeinflusst die energiepolitische Entwicklung in Bartow. Sie steht exemplarisch für die sorgfältigen Prüfungen bei Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen, die Umwelt- und Anwohnerschutz gewährleisten sollen.