Windenergie in Bartow abgelehnt

Das Amt für Landwirtschaft und Umwelt begründet die Entscheidung mit dem Bundes-Immissionsschutzgesetz – Details auf der offiziellen Website

Ablehnungsbescheid für Windenergieanlage in Bartow

Das Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte hat den Antrag zur Errichtung einer Windenergieanlage in Bartow abgelehnt, basierend auf dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.

Rechtliche Grundlagen

  • BImSchG § 10 Abs. 8: Genehmigungsverfahren und Bekanntmachungen
  • 9. BImSchV § 21a: Ablauf und Veröffentlichung von Entscheidungen

Weitere Informationen

Der Ablehnungsbescheid wurde öffentlich bekanntgegeben. Details sind in der offiziellen Mitteilung auf der Website des STALU MS verfügbar.

Offizielle Bekanntmachung beim STALU MS
Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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