Wichtiger Schritt für Windpark Papenhagen: Genehmigung erteilt!
Änderung der Windenergieanlage verspricht höhere Effizienz und geringere EmissionenDas Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern hat am 03.03.2025 bekannt gegeben, dass eine Änderungsgenehmigung für eine Windenergieanlage im Windpark Papenhagen erteilt wurde. Die WIND-projekt GmbH & Co. 48. Betriebs-KG hat die Genehmigung erhalten, den Typ der Windenergieanlage von Siemens SG 6.0-170 auf Nordex N163/6.X zu ändern. Die Änderungen betreffen insbesondere die technische Spezifikation und die Emissionswerte der Anlage.
Details zur Änderungsgenehmigung
Die ursprünglich genehmigte Windenergieanlage des Typs Siemens SG 6.0-170 wurde nun durch einen Antrag der WIND-projekt GmbH aus Börgerende auf den Typ Nordex N163/6.X mit einer Nabenhöhe von 164 Metern und einer Nennleistung von 7,0 Megawatt geändert. Diese Änderungen sind Teil der fortlaufenden Bemühungen, die Effizienz und Leistungsfähigkeit von Windenergieanlagen zu steigern, ohne den Standort zu verändern.
Immissionsschutz und Schallrichtwerte
Die Genehmigung legt ebenfalls fest, dass die von der Anlage verursachten Schallimmissionen bestimmte Werte nicht überschreiten dürfen, um die Anwohner zu schützen. Insbesondere für die Standorte Schönenwalde 1a und Schönenwalde 4 wurden spezifische Lärmgrenzwerte für den Nachtzeitraum festgesetzt:
- IO Schönenwalde 1a: 33 dB(A)
- IO Schönenwalde 4: 32 dB(A)
Zusätzlich wurde ein maximal zulässiger Schallleistungspegel festgelegt, der bei 109,1 dB(A) liegt. Der Nachtbetrieb der Anlage muss im schallreduzierten Modus „Mode 7“ durchgeführt werden, bis eine gültige Vermessung die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte bestätigt.
Technische Überprüfung und Genehmigungsprozess
Vor der endgültigen Inbetriebnahme müssen verschiedene Gutachten zur Standortsicherheit und zur Turbulenz eingereicht und von einem Prüfingenieur freigegeben werden. Dies stellt sicher, dass die Änderungen am Anlagentyp sowohl technisch als auch ökologisch vertretbar sind.
Die Genehmigungsbehörde hat klargestellt, dass der Beginn der Bauarbeiten erst nach Freigabe dieser Gutachten erlaubt ist. Dies sind wichtige Schritte im Rahmen des vereinfachten Genehmigungsverfahrens nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, das speziell für solche Änderungen vorgesehen ist.
Auswirkungen auf die Region
Die Änderungen an der Windenergieanlage sollen nicht nur zur Erhöhung der Energieeffizienz beitragen, sondern auch die Zukunft der erneuerbaren Energien in der Region stärken. Die sorgfältige Planung und Durchführung solcher Projekte sind entscheidend, um den Ausgleich zwischen Energiegewinnung und dem Schutz der Umwelt und der Anwohner zu gewährleisten.
Für weiterführende Informationen oder Fragen zur Genehmigung steht die WIND-projekt GmbH zur Verfügung. Interessierte Bürger können sich direkt an die Firma wenden, um mehr über die geplanten Entwicklungen im Windpark Papenhagen zu erfahren.