Wichtige Wasserrechtsanträge: Einsichtnahme bis zum 3. März 2025!
Bürger haben die Chance, sich über den Umweltschutz zu informieren und Einfluss zu nehmen.Die wasserrechtlichen Antragsunterlagen der HH2E Werk Lubmin GmbH, die die Ableitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser betreffen, stehen der Öffentlichkeit von heute, dem 03. Februar 2025, bis zum 03. März 2025 zur Einsicht zur Verfügung. Dieses Vorgehen ist Teil eines formellen Erlaubnisverfahrens, das vom Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern überwacht wird.
Öffentliche Einsichtnahme
Um die Transparenz und das Interesse der Öffentlichkeit zu fördern, sind die Dokumente sowohl im offiziellen Anzeiger als auch online auf der Webseite des genannten Amtes zugänglich. Diese Veröffentlichung bietet den Bürgern die Möglichkeit, sich umfassend über das geplante Vorhaben zu informieren.
Einblick in das Vorhaben
Interessierte haben einen Monat Zeit, die Unterlagen zu studieren und sich ein Bild von den wasserwirtschaftlichen Aspekten des Projekts zu machen. Die Einsichtnahme ist nicht nur für Anwohner des betroffenen Gebiets, sondern für alle interessierten Bürger möglich, die mehr über die potenziellen Umweltauswirkungen der Ableitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser erfahren möchten.
Bedeutung der Offenlegung
Die öffentliche Offenlegung solcher Antragsunterlagen ist eine wichtige Maßnahme zur Beteiligung der Bürger an umweltrelevanten Entscheidungen. Sie ermöglicht es der Bevölkerung, informiert zu bleiben und gegebenenfalls Stellungnahmen oder Einwände zu äußern, die im weiteren Verlauf des Genehmigungsverfahrens Berücksichtigung finden können.
Für weitere Informationen und Einsicht in die Antragsunterlagen können Bürger die offizielle Webseite des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern besuchen. Hier stehen die erforderlichen Details leicht zugänglich zur Verfügung.