Übersetzung in Einfache Sprache

Änderung bei der Biogasanlage Hermannshof

Die Firma Hermannshof will ihre Biogasanlage verändern.
Diese Änderung betrifft die bestehende Anlage.

Das Gesetz dazu heißt Bundes-Immissionsschutzgesetz.
Darin steht in Paragraph 16, wie man vorgehen muss.
Diese Regeln gelten, wenn eine Anlage groß geändert wird.


Bekanntmachung zur Änderung

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (STALU VP) informiert öffentlich über die Änderung.
Die Bekanntmachung hat die Nummer B 621 - 15.12.2025.

Die Öffentlichkeit kann die Antragsunterlagen sehen.
Das Gesetz verlangt diese Transparenz.


Wichtige Punkte der Bekanntmachung

  • Es geht um eine große Änderung der Biogasanlage.
  • Das STALU VP macht die Bekanntmachung.
  • Die Unterlagen sind öffentlich einsehbar.

Was ist § 16 BImSchG?

§ 16 BImSchG heißt Paragraph 16 im Bundes-Immissionsschutzgesetz.
Er sagt, wie man größere Änderungen an Anlagen melden muss.
Das betrifft auch, wenn die Anlage anders betrieben wird.
Die Änderung darf der Umwelt nicht schaden.


Warum ist die Bekanntmachung wichtig?

Sie macht das Vorhaben für alle sichtbar.
Alle Bürgerinnen und Bürger können sich informieren.
Sie dürfen auch ihre Meinung sagen oder Fragen stellen.
So wird die Umwelt besser geschützt.


Wo finden Sie mehr Informationen?

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern bietet alle Unterlagen an.

Hier können Sie alles online sehen:
STALU VP – Alle Dokumente online einsehbar

Zurzeit gibt es keine weiteren Anhänge.
Wie es weitergeht, entscheidet die Behörde nach den Rückmeldungen.


Sie können also aktiv mitwirken und den Prozess begleiten.
So helfen Sie mit, dass die Umwelt geschützt wird.


Ende des Artikels.

Autor: Landesredaktion MV

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Veröffentlicht am: So, 14. Dez um 22:01 Uhr

Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.

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