Wichtige Änderung bei Biogasanlage in Neustadt-Glewe
Staatliches Amt informiert über Anpassungen und ruft zur öffentlichen Beteiligung aufÄnderung der Biogasanlage Neustadt-Glewe
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg hat am 9. Februar 2026 eine wesentliche Änderung der Biogasanlage in Neustadt-Glewe gemäß § 5 Abs. 2 UVPG bekanntgegeben. Details zur Änderung wurden nicht genannt, die Bekanntmachung dient der Information und Beteiligung der Öffentlichkeit. Weitere Informationen sind auf der Website des Amtes verfügbar.