Wichtige Änderung bei Biogasanlage in Neustadt-Glewe

Staatliches Amt informiert über Anpassungen und ruft zur öffentlichen Beteiligung auf

Änderung der Biogasanlage Neustadt-Glewe

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg hat am 9. Februar 2026 eine wesentliche Änderung der Biogasanlage in Neustadt-Glewe gemäß § 5 Abs. 2 UVPG bekanntgegeben. Details zur Änderung wurden nicht genannt, die Bekanntmachung dient der Information und Beteiligung der Öffentlichkeit. Weitere Informationen sind auf der Website des Amtes verfügbar.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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