Wichtige Änderung an Biogasanlage Malchin

Vorprüfung klärt Umweltverträglichkeit – Bürger können sich informieren und beteiligen

Änderung an Biogasanlage Malchin: Ergebnis der Vorprüfung

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (STALU MS) informierte am 19. Januar 2026 nach § 5 Abs. 2 Satz 1 UVPG über eine wesentliche Änderung an der Biogasanlage Malchin. Die Vorprüfung klärt, ob eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Details und Anhänge sind auf der offiziellen Webseite des STALU MS zugänglich.

Transparenz und Beteiligung

Die Veröffentlichung fördert die Transparenz umweltrelevanter Projekte und ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, sich zu informieren und Bedenken zu äußern.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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