Weniger Bürokratie für Landwirte: Neue Erleichterungen in Sicht

STALU VP erlässt Teilfreistellung von Nachweisverpflichtungen zur Reduzierung administrativer Aufwände

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (STALU VP) hat mit der Allgemeinverfügung B 596 vom 13.10.2025 eine teilweise Freistellung von Nachweisverpflichtungen gemäß § 26 der Nachweisverordnung erlassen. Ziel ist die Reduzierung administrativer Aufwände für betroffene Personen durch Erleichterungen bei Dokumentationspflichten aus den §§ 3, 10 Abs. 1 und 26 Nachweisverordnung. Die genaue Reichweite und Bedingungen der Freistellung sind in der Verfügung geregelt. Weitere Details sind online verfügbar.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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