Wasserstoff aus Lubmin: Ein revolutionäres Projekt in Planung!

Beteiligen Sie sich am Genehmigungsverfahren für eine nachhaltige Zukunft
**Öffentliche Bekanntmachung zur Einleitung von Niederschlagswasser aus der Wasserstoffproduktionsstätte HH2E Werk Lubmin GmbH in das Grundwasser** **Einleitung und Hintergrund** Mit dieser Bekanntmachung informiert das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (StALU VP) über die Einleitung des von bebauten und befestigten Flächen, welche in Besitz der HH2E Werk Lubmin GmbH (im Folgenden „HH2E“ genannt) stehen, gesammelten Niederschlagswassers in das Grundwasser. Diese Maßnahme wird von der Wasserstoffproduktionsstätte begleitet, die am Standort Lubmin errichtet und betrieben werden soll. **Genehmigungsverfahren und Details zum Vorhaben** Die HH2E mit Sitz in 17509 Lubmin, Südring 1, plant die Errichtung einer hochmodernen Wasserstoffproduktionsstätte, inklusive eines Batteriespeichers und weiterer Nebenanlagen. Der Standort ist im Landkreis Vorpommern-Greifswald, in der Gemeinde Seebad Lubmin, Gemarkung Lubmin, Flur 2, Flurstück 83/42 ausgewiesen. Am 22. Januar 2024 hat die HH2E beim StALU VP einen Antrag auf eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) eingereicht. Zusätzlich zu den Antragstellungen wurde ein wasserrechtlicher Antrag zur Einleitung des Niederschlagswassers am 31. Januar 2024 vorgelegt. In einer Ergänzung, die am 19. März 2024 bei der Genehmigungsbehörde einging, wurden zusätzliche Informationen an das StALU VP übermittelt, um die Genehmigungswürdigkeit des Projekts zu untermauern. Die Veröffentlichung des Vorhabens, einschließlich der Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Antragsunterlagen, erfolgte am 6. Mai 2024 sowohl auf der Website des StALU VP als auch im Amtsblatt MV. Die Frist zur Einsichtnahme in die Unterlagen wurde vom 13. Mai 2024 bis zum 12. Juni 2024 gesetzt. **Wasserrechtliche Aspekte und Zuständigkeiten** Ein wesentlicher Bestandteil des Genehmigungsantrags ist daher auch die Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser, das von den befestigten Flächen der Wasserstoffproduktionsstätte abfließt. Mit dieser Einleitung soll das Wasser über Versickerungsanlagen auf dem Betriebsgelände in das Grundwasser eingeleitet werden. Laut den Vorgaben des Wassergesetzes von Mecklenburg-Vorpommern ist das StALU VP als Rechtsnachfolger des ehemaligen Staatlichen Amtes für Umwelt und Natur Ueckermünde die zuständige Behörde für wasserrechtliche Genehmigungen in diesem Bereich. Die Wasserstoffproduktionsstätte wird als Genehmigungsanlage gemäß § 3 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG betrachtet, was eine umfassende Prüfung und Genehmigung des Vorhabens schützt. **Öffentliche Beteiligung und Einwendungsfristen** Das Erlaubnisverfahren wird gemäß § 4 Abs. 1 der Industrieanlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV) in Verbindung mit § 10 des BImSchG öffentlich bekannt gemacht. Die Antragsunterlagen können vom 3. Februar 2025 bis zum 3. März 2025 im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Dienststelle Stralsund, eingesehen werden. Dies ist in den Dienstzeiten Montag, Mittwoch und Donnerstag von 07:00 bis 15:30 Uhr, Dienstag von 07:00 bis 17:00 Uhr sowie Freitag von 07:00 bis 14:00 Uhr möglich. Einwendungen gegen das Vorhaben können im Zeitraum vom 3. Februar 2025 bis einschließlich 2. April 2025 schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Diese Einwendungen müssen klar darlegen, welches Rechtsgut oder Interesse nach Einschätzung des Einwenders durch das Vorhaben beeinträchtigt wird. Nach dem Ablauf dieser Frist können keine weiteren Einwendungen mehr erhoben werden, es sei denn, diese basieren auf besonderen privatrechtlichen Ansprüchen. Alle form- und fristgerecht eingegangenen Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den betroffenen Behörden zur Kenntnis gebracht. **Erörterungstermin** Die Erörterung der Einwendungen ist für den 29. April 2025 geplant. Sollten notwendige Erklärungen ausbleiben oder keine Einwendungen eingehen, wird dies gesondert bekannt gegeben. Die Entscheidung über den Erlaubnisantrag wird nach den geltenden Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes getroffen und anschließend öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung dient nicht nur der Transparenz des Verfahrens, sondern auch dem rechtlichen Gehör der Öffentlichkeit, die bei einem so bedeutenden Projekt in ihrer Nachbarschaft ein berechtigtes Interesse hat, informiert zu werden. Für Rückfragen steht das StALU VP gerne zur Verfügung. Es ist wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme in diesem Verfahren einbringen, um eine verantwortungsvolle und nachhaltige Entwicklung in ihrer Region zu fördern.
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