Vorpommern im Fokus: Neues Biogasanlagen-Projekt sorgt für Aufsehen

Genehmigung beantragt – Was bedeutet das für die Region?
**Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern vom 03. Februar 2025** Hiermit informiert das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, welches als zuständige Genehmigungsbehörde fungiert, über einen kürzlich eingegangenen Antrag der ADAP Rinderzucht GmbH. Diese hat ihren Sitz in der Gemeinde Ahrenshagen, 18320 Ahrenshagen, und beantragt die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Zusammenlegung von zwei bestehenden Biogasanlagen gemäß § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). **Details zum Vorhaben** Das geplante Vorhaben betrifft eine Anlage zur biologischen Behandlung von Gülle, auch bekannt als Biogasanlage. Die vorgesehene Durchsatzleistung beträgt rund 131 Tonnen pro Tag, was zur Erzeugung einer erheblichen Menge an Rohbiogas führen würde – konkret bis zu 4,21 Millionen Normkubikmeter (Nm³) im Jahr. Angesichts der Dimensionen dieser Anlage sowie ihrer Betriebsweise überschreitet sie die festgelegten Mengenschwellen, die in der Störfall-Verordnung definiert sind. Daher wird die geplante Biogasanlage als Betriebsbereich der unteren Klasse eingeordnet. Es ist zu beachten, dass Vorhaben dieser Art einer detaillierten und umfassenden Prüfung unterzogen werden müssen. In diesem Zusammenhang unterliegt das Projekt einer allgemeinen Vorprüfung zur Feststellung der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Diese Vorprüfung wurde bereits durchgeführt und die Ergebnisse werden in den nachfolgenden Verfahren berücksichtigt. **Öffentliche Bekanntmachung und Einsichtnahme** Gemäß den gesetzlichen Vorschriften wird dieser Antrag nun öffentlich bekannt gemacht, um Transparenz und Beteiligung der Öffentlichkeit zu gewährleisten. Die Antragsunterlagen können vom 11. Februar 2025 bis zum 11. März 2025 im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Dienststelle Stralsund, eingesehen werden. Alle interessierten Bürger*innen und Institutionen sind herzlich eingeladen, sich über dieses Vorhaben zu informieren. Während des Auslegungszeitraums haben Betroffene die Möglichkeit, schriftliche oder elektronische Einwendungen gegen das Vorhaben zu erheben. Diese Einsprüche sind bis zum 11. April 2025 beim Staatlichen Amt einzureichen. **Erörterung der Einwendungen** Die erhobenen Einwendungen werden dann in einer öffentlichen Sitzung am 22. Mai 2025 erörtert. Je nach Umfang der Einwendungen kann es erforderlich werden, diese Erörterung an folgenden Tagen fortzusetzen, um allen Belangen und Fragen angemessen Rechnung zu tragen. Nach Abschluss des Verfahrens und der Beratung der Einwendungen wird die Genehmigungsbehörde gemäß den Vorschriften des BImSchG über den Antrag entscheiden. Diese Entscheidung wird ebenfalls öffentlich bekannt gemacht, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten über den Ausgang des Verfahrens informiert werden. Es ist zu erwarten, dass sowohl die örtliche Bevölkerung als auch Fachleute und Umweltschützer intensiv an diesem Verfahren interessiert sind, da die Schaffung einer neuen Biogasanlage sowohl wirtschaftliche als auch ökologische Auswirkungen mit sich bringen könnte. Für Rückfragen und weiterführende Informationen steht das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern jederzeit zur Verfügung. Es wird angestrebt, alle Informationen klar und transparent zu kommunizieren und den Dialog mit der Öffentlichkeit zu fördern.
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