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Das Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg informiert Sie.
Es geht um eine geplante Änderung bei einer Windkraftanlage.
Die Anlage soll am Standort WKA Wessin I errichtet werden.
Die Änderung betrifft den genauen Standort der Anlage.
Diese Änderung passiert noch vor dem Bau.
Das Amt muss die Änderungen öffentlich machen.
Das schreibt das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz vor.
Das Gesetz heißt kurz: UVPG.
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG)
Das Gesetz prüft, ob Bauprojekte der Umwelt schaden können.
Zum Beispiel:
Die Änderung betrifft, wo genau die Windkraftanlage gebaut wird.
Die Information ist wichtig für das Genehmigungsverfahren.
So können alle Menschen sehen, was geplant ist.
Die Veröffentlichung gibt Ihnen eine frühe Information.
Sie können sich gut über das Projekt informieren.
Das ist wichtig für alle Bürgerinnen und Bürger.
Die vollständige Bekanntmachung steht auf der Webseite.
Diese Adresse führt Sie direkt dorthin:
Offizielle Bekanntmachung des StALU WM
Bis jetzt gibt es keine weiteren Dokumente oder Anhänge.
Das Projekt wird weiterhin beobachtet.
Ende des Artikels.
Autor: Landesredaktion MV
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Veröffentlicht am: Di, 10. Feb um 13:01 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.