Revolution im Agrarland: Freiwilliger Landtausch in Groß Kedingshagen

Neue Chancen für Grundstücksinhaber und bessere Flurstücknutzung in Prohn und Kramerhof
## Freiwilliger Landtausch „Groß Kedingshagen“: Anordnungsbeschluss und Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte ### Bekanntmachung nach § 6 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) **Datum:** 04.02.2025 **Behörde:** Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern **Landkreis:** Vorpommern-Rügen **Aktenzeichen:** 5433.2-N-068-363 In Bezug auf die Erneuerung und Verbesserung landwirtschaftlicher Flächen wird hiermit der Anordnungsbeschluss für den Freiwilligen Landtausch „Groß Kedingshagen“ bekannt gegeben. Dieser Landtausch findet in den Gemeinden Prohn und Kramerhof im Landkreis Vorpommern-Rügen statt und wurde gemäß § 103c Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) angeordnet. ### Betroffene Flurstücke Folgende Flurstücke sind von diesem Verfahren betroffen: - **Gemeinde Prohn, Gemarkung: Prohn** - Flur: 1 - Flurstücke: 101/8, 101/18, 105 - **Gemeinde Prohn, Gemarkung: Sommerfeld** - Flur: 1 - Flurstücke: 196, 251 - **Gemeinde Kramerhof, Gemarkung: Groß Kedingshagen** - Flur: 2 - Flurstücke: 45/10, 57/2, 111/2, 118 Die Gesamtfläche des Verfahrensgebietes umfasst laut Liegenschaftskataster 205.792 m². Eine Übersichtskarte, in der die dem freiwilligen Landtausch unterliegenden Flurstücke farblich markiert sind, ist diesem Beschluss beigelegt. Bei Bedarf kann die genaue Abgrenzung der Flurstücke im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (Badenstraße 18, 18439 Stralsund) nach vorheriger Terminabsprache eingesehen werden. ### Zielsetzung des Freiwilligen Landtausches Die Initiative für den Freiwilligen Landtausch zielt darauf ab, die landwirtschaftliche Struktur nachdrücklich zu verbessern. Durch die Zusammenlegung kleiner Flurstücke zu größeren Wirtschaftsflächen soll eine effizientere Bewirtschaftung ermöglicht werden. Dies umfasst auch die Optimierung ungünstiger Grundstücksformen sowie die Verkürzung der Wege, die landwirtschaftliche Betriebe zurücklegen müssen, um ihre Flächen zu bewirtschaften. Die Antragsteller dieses Tauschverfahrens haben nachgewiesen, dass der Landtausch in naher Zukunft Realität werden kann, weshalb die Anordnung nach §§ 103a ff. FlurbG hiermit erfolgt. ### Aufruf zur Anmeldung unbekannter Rechte Inhaber von Rechten, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich sind, jedoch einen Anspruch auf eine Beteiligung am Freiwilligen Landtauschverfahren haben, werden aufgefordert, diese Rechte innerhalb von drei Monaten ab Bekanntgabe dieses Beschlusses bei der Flurbereinigungsbehörde – Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (Badenstraße 18, 18439 Stralsund; Postfach: Postfach 2541, 18412 Stralsund) – anzumelden. Die Flurbereinigungsbehörde kann den Nachweis dieser Rechte innerhalb einer von ihr gesetzten Frist verlangen. Wird der Nachweis nach Ablauf der genannten Fristen erbracht, kann die Behörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen ignorieren. Dies bedeutet, dass der Inhaber eines Rechts die Konsequenzen eines Fristablaufs ebenso zu akzeptieren hat, wie derjenige Beteiligte, dessen Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes ursprünglich in Gang gesetzt wurde. ### Rechtsbehelfsbelehrung Gegen den Anordnungsbeschluss des Freiwilligen Landtausches kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern in Stralsund oder dessen Außenstelle in Ueckermünde einzureichen. **Stralsund, den 03.02.2025** Im Auftrag gez. i.V. Beierle Garbers **Abteilungsleiter Integrierte ländliche Entwicklung** Diese Bekanntmachung stellt einen wichtigen Schritt zur Optimierung der agrarischen Strukturen in der Region Vorpommern-Rügen dar. Potenzielle Tauschpartner sind aufgefordert, sich aktiv am Verfahren zu beteiligen und ihre Rechte fristgerecht anzumelden, um eine reibungslose Durchführung des Landtausches zu gewährleisten.
Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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