Willkommen zurück bei der Mittelhessen-App!
Alle Artikel sind kostenlos und ohne Paywall! Unterstützt durch dezente Werbung oder ein günstiges Abo. Ihre Unterstützung hilft uns, weiterhin hochwertige Inhalte zu bieten.
Wir möchten Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis bieten und unser Webangebot stetig verbessern. Um dies zu erreichen, arbeiten wir mit bis Drittanbietern zusammen. Im Folgenden erklären wir Ihnen transparent, wie wir und unsere Partner Ihre Daten erheben und verarbeiten: Mithilfe von Cookies, Geräte-Kennungen und IP-Adressen erfassen wir Informationen über Ihr Nutzungsverhalten.
Diese Daten werden sowohl von uns als auch von unseren Partnern zu folgenden Zwecken verwendet:
Auf Ihrem Gerät werden Cookies, Geräte-Kennungen und andere Informationen gespeichert. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 der DSGVO. Ihre Daten können auch von Anbietern in Drittstaaten und den USA verarbeitet werden. In den USA besteht die Möglichkeit, dass Ihre Daten an Behörden weitergegeben werden. Ihre Rechte werden nach Art. 45 ff. DSGVO geschützt (Angemessenheitsbeschluss, Zertifizierung, Standardvertragsklauseln). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zu widerrufen und Ihre Daten löschen zu lassen.
Die Abrechnung der Werbefreien-Version erfolgt durch unseren Partner Stripe.
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern heißt kurz STALU VP.
Es hat das Bodenordnungsverfahren „Usedom II“ abgeschlossen.
Das ist ein Verfahren zur Neuordnung von Grundstücken.
Diese Neuordnung hilft, die Landwirtschaft besser zu machen.
Das Verfahren betrifft den Landkreis Vorpommern-Greifswald.
Ein Bodenordnungsverfahren ist ein geplanter Vorgang.
Dabei werden Grundstücke neu geordnet.
Zum Beispiel werden Flächen geändert oder getauscht.
Das Ziel ist eine bessere Landwirtschaft.
Die Grundstücke passen dann besser zusammen.
Menschen können ihre Flächen so besser bewirtschaften.
Das Verfahren soll helfen:
Das Verfahren hat Regeln aus dem Gesetz.
Das sind wichtige Gesetze:
§ 64 im Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG):
Regelt, wie das Verfahren abgeschlossen wird.
§ 149 im Flurbereinigungsgesetz (FlurbG):
Regelt, wie die Ergebnisse veröffentlicht werden.
Es gibt eine offizielle Bekanntmachung.
Diese finden Sie auf der Internetseite vom STALU VP.
Dort stehen alle Details zum Verfahren „Usedom II“.
Link zur Bekanntmachung:
https://www.stalu-mv.de/Bekanntmachungen/?id=215630&=processor.&sa.pressemitteilung.sperrfrist=alle
Wenn Sie Eigentümer im Landkreis Vorpommern-Greifswald sind, betrifft Sie das.
Die Neuordnung kann Ihre Landnutzung verbessern.
Ihre Flächen können zusammenhängender und leichter bearbeitbar werden.
Das hilft der regionalen Entwicklung.
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern hilft Ihnen.
Sie können dort nachfragen, wenn Sie Fragen haben.
Es gibt keine weiteren Anhänge zur Bekanntmachung.
Ende des Artikels.
Autor: Landesredaktion MV
Der Autor schreibt auch andere Artikel.
Hier findest du alle Artikel des Autors.
Veröffentlicht am: Heute um 07:01 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.